Unterstützung- auch für Dortmunder Unternehmen
November-Hilfen
Die versprochenen Hilfen für Unternehmen, die im November schließen müssen, sind ausgearbeitet. „Wir stehen zu unserem Wort und werden die von den neuen Corona-Maßnahmen betroffenen Restaurants, Vereine und Veranstalter nicht alleine lassen“, sagt dazu die Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Poschmann.
Hier die wesentlichen Voraussetzungen und Inhalte:
- Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die direkt von den angeordneten Schließungen betroffen sind.
- Auch indirekt betroffene Unternehmen, die 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen erzielen, sind antragsberechtigt.
- Die Beantragung wird auf ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein.
Die Hilfe wird in Form einer einmaligen Kostenpauschale ausbezahlt, die sich wie folgt berechnet:
- Antragstellende Unternehmen erhalten 75 Prozent des Umsatzes aus dem November 2019, maximal eine Million Euro.
- Soloselbständige können auch den Durchschnittsjahresumsatz 2019 zu Grunde legen. Bis zu einer Fördersumme von 5.000 Euro können sie den Antrag ohne Steuerberater stellen.
- Neu gegründete Unternehmen haben die Wahl zwischen dem Oktober 2020 und dem Durchschnittsumsatz seit ihrer Gründung.
- Mit Umsätzen, die trotz Schließung gemacht werden, können auch die restlichen 25 Prozent erwirtschaftet werden, denn sie werden nicht auf die Hilfe angerechnet.
- In der Gastronomie werden Außer-Haus-Lieferungen aus dem Novemberumsatz 2019 herausgerechnet, dafür werden auch Umsätze über die 25 Prozent hinaus nicht angerechnet.
- Dazu sind die KfW-Schnellkredite ab sofort auch für kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern geöffnet und die verbesserte Überbrückungshilfe III ist in Arbeit.
- Gespräche wurden aufgenommen, um den Unternehmen einen Rahmen sowie eine Perspektive zu geben und die Wirtschaft wieder ans Laufen zu bringen.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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