Bis heute gilt die Maskenpflicht in der Dortmunder City
Neue Regelung werde Rechtslage berücksichtigen
Noch bis heute gilt auf dem Westenhellweg und innerhalb des gesamten Wallrings in der Dortmunder Innenstadt die Maskenpflicht. Im Fall von Düren gab es einen Beschluss im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Aachen gegen eine generelle Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt. Der Grund: Dies sei nur angemessen, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden könnten.
Die Stadt Düren könne gegen den Gerichtsbeschluss noch Beschwerde einlegen. "Unmittelbare Auswirkungen auf die Maskenpflichtbereiche in Dortmund hat die Entscheidung nicht", informiert der Dortmunder Stadt-Sprecher Maximilian Löchter auf Nachfrage. Die Dortmunder Allgemeinverfügung laufe heute, 15. Februar, aus.
"Die anstehende Neuregelung wird die Rechtslage und die Infektionslage berücksichtigen", fügt er hinzu, "die Verfügung befindet sich noch im Abstimmungsprozess", rechnet er heute Nachmittag mit einem Ergebnis.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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