PETA fordert Kastrationspflicht für freilaufende Katzen

Um das Katzenelend und die Überpopulation in den Griff zu bekommen, fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. die Einführung einer Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Denn Menschen können sich für Verhütung entscheiden, um ihre Fortpflanzung zu steuern, Tieren dagegen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit sexuellen Reizen nicht möglich – Kondome schützen in diesen Fällen nicht. | Foto: Peta
  • Um das Katzenelend und die Überpopulation in den Griff zu bekommen, fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. die Einführung einer Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Denn Menschen können sich für Verhütung entscheiden, um ihre Fortpflanzung zu steuern, Tieren dagegen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit sexuellen Reizen nicht möglich – Kondome schützen in diesen Fällen nicht.
  • Foto: Peta
  • hochgeladen von Antje Geiß

Weil das Tierschutzzentrum Hallerey in Dortmund-Dorstfeld weit über die Kapazitäten hinaus ausgelastet ist, sah es sich gezwungen, einen Aufnahmestopp für Katzen zu verhängen. Mit Hinblick auf diese alarmierende Entwicklung fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten auf Landesebene. Diese Maßnahme würde helfen, die Katzenpopulation unter Kontrolle zu bekommen.
„Immer häufiger müssen Tierheime Aufnahmestopps erlassen, weil es keinen Platz mehr für Katzen gibt“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Zudem müssen in Deutschland schätzungsweise zwei Millionen heimatlose Samtpfoten in Parks, Wäldern und Hinterhöfen leben. Eine Kastrations- und Registrierpflicht ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um die Katzenpopulation in den Griff zu bekommen und so Tierleid zu verhindern.“
Bedenkt man, dass eine nicht kastrierte Katze im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen kann und diese wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind, wird schnell klar, wie verheerend das Problem wirklich ist. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Die Kastration von Katzen und Katern ist ein tierärztlicher Routineeingriff – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen.
Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt hatte, zogen inzwischen über 140 Städte und Gemeinden nach. Da im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes die Landesregierungen ermächtigt werden sollen, mittels Rechtsverordnung die Verpflichtung zur Kastration von Freigänger-Katzen in Privathaushalten zu regeln, sollte die nordrhein-westfälische Landesregierung zügig eine allgemeine Kastrations- und Registrierpflicht einführen, um Tierleid zu verhindern.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

22 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.