Aktionsstand der Awo in der Dortmunder City
150 Jahre § 218: kein Grund zu feiern
Die AWO-Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung, Paar- und Lebensberatung hat am 7.7.2021, in der Innenstadt mit Informationen und Aktionen auf ihre Positionen zum § 218 StGB aufmerksam gemacht.
Das geltende Recht, die bisherige Praxis und sich rückwärts entwickelnde Positionen der letzten Jahre bieten tatsächlich „keinen Grund zum Feiern …“. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt darf ein Schwangerschaftsabbruch nicht als rechtswidrig gelten und eine Beratung dazu muss ergebnisoffen und freiwillig sein.
Thema polarisiert
Besuch und Unterstützung erhielt das Team der Beratungsstelle von Anja Butschkau, der AWO-Vorsitzenden vom Unterbezirk Dortmund, wohl wissend, dass es sich beim Schwangerschaftsabbruch um ein gesellschaftlich und politisch schwieriges Thema handelt, das polarisiere.
Freiwillige Beratung
„Viele Frauen empfinden eine Zwangsberatung als ungerecht“, sagte Anja Butschkau, Dortmunder SPD-Landtagsabgeordnete und frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. Die AWO Dortmund hat eine Position zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Hürdenlauf. „Wir möchten die Gesetzeslage verändert haben, die Frauen kriminalisiert.“
Demokratie braucht Austausch
Bärbel Nellissen, Leiterin der AWO-Beratungsstelle im Stadtzentrum ist zufrieden mit der Aktion. „Es gibt bei diesem Thema keine einfachen Antworten. Dieser Tag war toll, weil es so viele gute Gespräche gab. Diesen Austausch braucht es in einer Demokratie. Wir als AWO stehen für die Selbstbestimmung der Frauen.“
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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