Krankenkasse reagiert schnell
Edwin Winkler ist krank, schwerkrank. Er leidet an der chronischen Lungenkrankheit COPD, hat zudem Durchblutungsstörungen.
Zum Atmen braucht er ein Sauerstoffgerät, fortbewegen kann er sich nur in einem Rollstuhl. Als Winklers Ehefrau Marianne in der Redaktion des Cityanzeigers anruft, ist sie verzweifelt. „Mein Mann hat die Pflegestufe Zwei. Die Krankenkasse hat ihm einen Elektro-Rollstuhl bewilligt, er hat ein Krankenbett und ein mobiles Sauerstoffgerät. Ich
würde meinen Mann gerne auch mal nach draußen an die Luft bringen und mit ihm spazierengehen. Doch leider hat die IKK classik die
Bewilligung einer Treppensteighilfe nicht bewilligt. Nun sitze ich mit meinem Mann vierundwanzig Stunden am Tag in der Wohnung fest.“
Winklers wohnen im ersten Stock eines Mietshauses, die Treppenstufen kann die pflegende Ehefrau mit ihrem Mann im Rollstuhl nicht bewältigen. „Ich habe schon im Mai eine Schulung und einen Eignungstest für die Bedienung der Steighilfe gemacht, auch ein Gutachten habe ich von Sanitätshaus bekommen.“
Die Steighilfe, das ist eine Art elektrische Sackkarre, mit der der Rollstuhl Stufe um Stufe über die Treppe befördert werden kann.
Am 26. Mai stellen die Winklers den Antrag bei der Krankenkasse, schon fünf Tage später flatterte der Ablehungsbescheid ins Haus.
Marianne Winkler legt Widerspruch ein, die Mitarbeiterin
der Krankenkasse verweist auf das Sozialamt und die Klagemöglichkeit, die Situation scheint verfahren.
„Das macht doch keinen Sinn“, stellt Marianne Winkler fest. „Wir haben den Rollstuhl und das mobile Sauerstoffgerät, das letzte
Teil, das uns ermoglicht, meinen Mann aus dem Haus
zu transportieren, das fehlt. “Nachdem der Cityanzeiger die Pressestelle der Krankenkasse kontaktiert hat, geht alles ganz schnell: Eine Mitarbeiterin macht sie vor Ort ein Bild von der Lage, dann
kommt der Telefonanruf: Die Bewilligung ist durch.
In einer schriftlichen Stellungnahme erklärt Pressereferentin
Stefanie Weier: „Edwin Winkler hat bei der IKK classic ein Scalamobil beantragt. Auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beantragung vorliegenden Unterlagen haben wir das beantragte Hilfsmittel
abgelehnt. Zwischenzeitlich liegen uns weitere
Informationen vor. Insofern haben wir den Sachverhalt erneut geprüft und festgestellt, dass das beantragte Hilfsmittel zur Erleichterung der Pflege beiträgt und somit genehmigt werden kann. Die IKK classic übernimmt die Kosten für das Scalamobil, Familie Winkler wurde bereits
informiert.“
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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