Getötete Kinder wurden vom Jugendamt betreut
Drei Kinder im Alter von 4,10 und 12 Jahren wurden am 3. August in der Fichtestraße in Dortmund Opfer eines furchtbaren Verbrechens. Hinterbliebener ist der 41-jährige Vater. Ihm und seiner Familie gelte ihr Mitgefühl, versichert die Stadtverwaltung. Der Vater habe mit den Leichnamen seiner drei Kinder Deutschland verlassen, um sie in der Türkei beizusetzen.
Gegen den trauernden Vater der drei ermordeten Geschwister gibt es keinen Tatverdacht. Nach den Ermittlungen der Polizei sitzt die 29-jährige Freundin des Vaters der Kinder in Untersuchungshaft. Gegen die Frau sei ein Haftbefehl wegen Mordes und schwerer Brandstiftung ergangen.
Keine Anzeichen für Gefährdung
Die Stadt informiert, dass das Jugendamt keine Erkenntnisse hatte, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuteten. Die Mitarbeiter hatten den Eindruck gewonnen, dass der Vater einen liebevollen Umgang mit seinen Kindern pflegte.
Nachforschung im Jugendamt hätte gezeigt, dass dort niemals eine Meldung zur betroffenen Familie eingegangen sei. „Die Stadt legt Wert auf die Feststellung, dass das schreckliche Verbrechen nichts mit der Betreuung der Familie durch das Jugendamt zu tun hat. Sie verwahrt sich dagegen, den dreifachen Kindermord mit der Arbeit des Jugendamtes in Verbindung zu bringen“, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung.
Kontakte zur Familie listet sie so auf: Das Dortmunder Jugendamt sei am 26.9.2011 vom Jugendamt des vormaligen Wohnortes darüber informiert worden, dass die Familie T. nach Dortmund gezogen sei. Dort war die Familie nach dem tragischen Tod der Mutter 2009 bis zum 31. August 2011 unterstützt worden.
Am 9. Februar 2012 sei dem Jugendhilfedienst mitgeteilt worden, dass der Kindesvater einige Zeit abwesend sein werde. Es gab einen Besuch des Jugendamtes und die Absprache mit dem Vater, die Kinder bei einer Bekannten in einer benachbarten Stadt unterzubringen. Dessen Jugendamt bestätigte deren Eignung am 14. Februar. Einen Tag später wollte der Vater die Kinder zu Verwandten in die Türkei gebracht wissen. Um ihnen den erneuten Betreuungswechsel zu ersparen, wurden sie in Obhut genommen.
Das Familiengericht setzte das Jugendamt als Ergänzungspfleger ein und bestellte einen Verfahrensbeistand. Unmittelbar nach seiner Heimkehr am 18. Februar wurden die Kinder vom Vater bei der Bekannten abgeholt. Und als Mitarbeiter des Jugendamtes am 21. Februar einen Hausbesuch durchführten, befand sich die Wohnung in einem kindgerechten Zustand und es habe keine Anzeichen auf eine Kindeswohlgefährdung gegeben. Mit dem Vater wurde vereinbart, dass sich das Jugendamt auch mit Schulen und der Kindertageseinrichtung, die die Kinder besuchten, in Verbindung setzt. Mit den Kindern wurde ein Gespräch geführt, das ebenfalls keinerlei Auffälligkeiten zeigte. Alle Kinder machten einen altergemäß entwickelten Eindruck. Die Interaktion zwischen Vater und Kindern sei liebevoll gewesen. Dem weiteren Verbleib der Kinder beim Vater stand nichts entgegen. In Gesprächen mit Schulen und Kindergarten wurde nicht über nennenswerte Auffälligkeiten berichtet - mal eine Verspätung, mal ein Fehltag (meist mit Entschuldigung am Folgetag). Mit allen Einrichtungen wurde vereinbart, bei besonderen Vorkommnissen sofort das Jugendamt zu unterrichten.
Brand in der Wohnung
Am 27. Februar wurden die Kinder durch den zuständigen Richter des Familiengerichtes angehört. Zwei Tage später erfuhr das Jugendamt von der Lebensgefährtin des Vaters vom Brand in der Wohnung der Familie. Am selben Tag beschloss das Familiengericht, die einstweilige Anordnung vom 16. Februar aufzuheben. Im Protokoll heiße es, es seien keine Gründe ersichtlich, die Elterliche Sorge weiterhin einzuschränken. Vorübergehend zog der Vater in eine andere Stadt, um von dort aus eine Wohnung zu suchen. Von der Rückkehr am 11. April wurde das Jugendamt durch die Lebensgefährtin informiert. Die Familie hatte im Erdgeschoss der Fichtestraße 18 eine Wohnung bezogen. Bei dieser Gelegenheit teilte der Vater mit, dass die Kinder nach Schuljahresende zu Verwandten in die Türkei ziehen sollten. Dies wünschten sich auch beiden älteren Kinder. Der Vater war einverstanden, dass das Jugendamt mit den Betreuungseinrichtungen der Kinder Kontakt aufnimmt. Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls habe es nicht gegeben.
Zwei Tage später, am 24. Mai wurden Schulen und Kindergarten über die Pläne des Vaters informiert. Es habe keine Hinweise gegeben, dass die Kinder zum Umzug gezwungen werden sollten.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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