Getötete Kinder wurden vom Jugendamt betreut

Auch nach der Trauerfeier für die drei in der Wohnung an der Fichtestraße ermordeten Kinder fragen sich Freunde, Mitschüler und Nachbarn, warum die Geschwister, die jetzt in der Türkei beigesetzt wurden, sterben mussten. | Foto: Schmitz
  • Auch nach der Trauerfeier für die drei in der Wohnung an der Fichtestraße ermordeten Kinder fragen sich Freunde, Mitschüler und Nachbarn, warum die Geschwister, die jetzt in der Türkei beigesetzt wurden, sterben mussten.
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Drei Kinder im Alter von 4,10 und 12 Jahren wurden am 3. August in der Fichtestraße in Dortmund Opfer eines furchtbaren Verbrechens. Hinterbliebener ist der 41-jährige Vater. Ihm und seiner Familie gelte ihr Mitgefühl, versichert die Stadtverwaltung. Der Vater habe mit den Leichnamen seiner drei Kinder Deutschland verlassen, um sie in der Türkei beizusetzen.
Das Jugendamt habe zu keinem Zeitpunkt Erkenntnisse, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuteten, gehabt und den Eindruck gewonnen, dass der Vater einen liebevollen Umgang mit seinen Kindern pflegte, stellt die Stadt fest. Die Nachforschung im Jugendamt hätte gezeigt, dass dort niemals eine Meldung zur betroffenen Familie eingegangen sei.
„Die Stadt Dortmund legt Wert auf die Feststellung, dass das schreckliche Verbrechen nichts mit der Betreuung der Familie durch das städtische Jugendamt zu tun hat. Sie verwahrt sich dagegen, den dreifachen Kindermord mit der Arbeit des Jugendamtes in Verbindung zu bringen“, heißt es in einer Stellungnahme der Verwaltung.
Kontakte zur Familie listet sie so auf: Das Dortmunder Jugendamt sei am 26.9.2011 vom Jugendamt des vormaligen Wohnortes darüber informiert worden, dass die Familie T. nach Dortmund gezogen sei. Dort war die Familie nach dem tragischen Tod der Mutter im Jahr 2009 bis zum 31.08.2011 unterstützt worden.
Am 9.2.2012 sei dem Jugendhilfedienst mitgeteilt worden, dass der Kindesvater einige Zeit abwesend sein werde. Es gab einen Besuch des Jugendamtes und die Absprache mit dem Vater, die Kinder bei einer Bekannten in einer benachbarten Stadt unter zu bringen. Dessen Jugendamt bestätigte deren Eignung am 14.02.2012.
Einen Tag später wollte der Vater die Kinder zu Verwandten in die Türkei gebracht wissen. Um ihnen den erneuten Betreuungswechsel zu ersparen, wurden sie vom Jugendamt in Obhut genommen. Das Familiengericht setzte am 16.2.2012 das Jugendamt als Ergänzungspfleger ein und bestellte einen Verfahrensbeistand.
Unmittelbar nach seiner Heimkehr am 18.2.2012 wurden die Kinder vom Vater bei der Bekannten abgeholt. Diese informierte darüber das Dortmunder Jugendamt, das am 21.2.2012 einen Hausbesuch durchführte.
Die Wohnung befand sich in einem kindgerechten Zustand, es habe keine Anzeichen auf eine Kindeswohlgefährdung gegeben. Mit dem Vater wurde vereinbart, dass sich das Jugendamt auch mit Schulen und der Kindertageseinrichtung, die die Kinder besuchten, in Verbindung setzt. Mit den Kindern wurde ein Gespräch geführt, das ebenfalls keinerlei Auffälligkeiten zeigte. Alle Kinder machten einen altergemäß entwickelten Eindruck. Die Interaktion zwischen Vater und Kindern sei liebevoll gewesen. Dem weiteren Verbleib der Kinder beim Vater stand nichts entgegen. Dies wurde am 23.2.2012 dem Familiengericht mitgeteilt.
In Gesprächen mit Schulen und Kindergarten wurde nicht über nennenswerte Auffälligkeiten berichtet - mal eine Verspätung, mal ein Fehltag (meist mit Entschuldigung am Folgetag). Mit allen Einrichtungen wurde vereinbart, bei besonderen Vorkommnissen sofort das Jugendamt zu unterrichten.
Am 27.2.2012 wurden die Kinder durch den zuständigen Richter des Familiengerichtes angehört.
Am 29.2.2012 erfuhr das Jugendamt von der Lebensgefährtin des Vaters vom Brand in der Wohnung der Familie. Ebenfalls am 29.2.2012 beschloss das Familiengericht, die einstweilige Anordnung vom 16.2.2012 aufzuheben. Im Protokoll heiße es, es seien keine Gründe ersichtlich, die Elterliche Sorge weiterhin einzuschränken. Vorübergehend zog der Vater in eine andere Stadt, um von dort aus eine Wohnung zu suchen. Von der Rückkehr am 11.4.2012 wurde das Jugendamt durch die Lebensgefährtin am 12.4.2012 informiert. Die Familie hatte im Erdgeschoss der Fichtestraße 18 eine Wohnung bezogen. Bei dieser Gelegenheit teilt der Vater mit, dass die Kinder nach Schuljahresende zu Verwandten in die Türkei ziehen sollten. Dies wünschten sich auch beiden älteren Kinder. Der Vater war einverstanden, dass das Jugendamt mit den Betreuungseinrichtungen der Kinder Kontakt aufnimmt. Hinweise auf eine Gefährdung des Kindeswohls habe es nicht gegeben.
Zwei Tage später, am 24.5.2012, wurden Schulen und Kindergarten über die Pläne des Vaters informiert. Es habe keine Hinweise gegeben, dass die Kinder zu diesem Umzug gezwungen werden sollten.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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