Dortmunder Stadtsportbund informiert: Teil-Lockdown trifft den Sport
Bäder, Sportanlagen und Fitnesstudios geschlossen

Dortmunder Sportplätze und  -hallen, wie hier an der Brügmannstraße, sind für den Freizeit- und Amateursport laut Coronaschutz-Verordnung bis Ende des Monats geschlossen.   | Foto: Archiv
  • Dortmunder Sportplätze und -hallen, wie hier an der Brügmannstraße, sind für den Freizeit- und Amateursport laut Coronaschutz-Verordnung bis Ende des Monats geschlossen.
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Über die aktuellen Folgen der Corona-Schutzverordnung für den Sport informiert der Stadtsportbund: § 9 besagt, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November unzulässig ist.

Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räume von Sportanlagen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Umkleiden und Duschen an Sportanlagen durch mehrere Personen gleichzeitig ist unzulässig.
Sportfeste und ähnliche Veranstaltungen sind bis mindestens 31. Dezember untersagt. Wettbewerbe in Profiligen und im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind erlaubt, soweit die Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den Behörden zuvor Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei Wettbewerben bis Ende November nicht zugelassen werden.

Schulsport zulässig

Zulässig sind Sport- und Schwimmunterricht der Schulen und die Vorbereitung auf oder die Durchführung von schulischen Prüfungen, Sport- Übungen bei Studiengängen, das Training an den NRW- Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen.
Aus Tierschutzgründen dürfen Pferden auch in Hallen bewegt und geritten werden. Helfend will der Sportbund die Vereine beim Wiedereinstig beraten und weist auf die herausragende Bedeutung des Sports für Gesundheit und Lebensqualität hin. Er setzt darauf, vielen Menschen einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg im Dezember zu ermöglichen.

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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