Freigabe erster Teilabschnitte des Radschnellweg Ruhr im Kreuzviertel - Markierungen folgen
Ein Stückchen RS1
Die Bauarbeiten hatten am 19. April 2021 begonnen. Die ersten beiden Teilabschnitte der Sonnenstraße bis zum Sonnenplatz zwischen den Einmündungsbereichen Arneckestraße und Große Heimstraße konnten am Donnerstag (17.6.) für den Verkehr freigegeben werden.
In den kommenden Wochen dürfen sich die Dortmunder auf den Abschluss der Arbeiten in diesem Bereich freuen: Mit der Beschilderung als Fahrradstraße, der charakteristischen grünen Fahrbahnrandmarkierung und zu guter Letzt den RS1-Piktogrammen folgen die letzten wichtigen Details.
Abschnitt Sonnenstraße
Im Abschnitt der Sonnenstraße von Möllerbrücke bis Arneckestraße wurde die Fahrbahn von derzeit 4,20 m auf 5 Meter durch Versetzen des südlichen Bordsteines verbreitert, um die notwendige Fahrspurbreite für den Begegnungsfall Kfz / zwei Radfahrer nebeneinander zu erhalten. Da der verbleibende Gehweg nicht zum Parken und Befahren freigegeben wird, haben nun auch Fußgänger mehr Platz und Sichtbarkeit als vor dem Umbau. Der Kreuzungsbereich von Arnecke- und Sonnenstraße wurde zudem mit taktilen Elementen und Absenkungen barrierefrei ausgebaut.
Bauleiter Torsten Jahnke freut sich über das positive Feedback der letzten Wochen: „Der Gehweg wurde bereits einige Tage nach Baubeginn wieder freigegeben. Insbesondere von älteren Menschen und Familien mit Kinderwagen haben wir viel Zuspruch.“
Am Sonnenplatz
Im Einmündungsbereich Sonnenplatz wurde die vorhandene Oberflächenbefestigung (wie u. a. Betonpflaster/Asphalt) einschl. ihrer Einfassungen (Bord u. Rinnen) aufgenommen und durch eine neue Fahrbahndecke aus Asphalt und neuen Einfriedungselementen (Rundborden/Rinnen) ersetzt, um die neue Linienführung der Großen Heimstraße als vorfahrtsberechtigte Straße optisch zu verdeutlichen. „Die flächige farbliche Markierung am Sonnenplatz signalisiert in frequentierten Bereichen mit kreuzenden Verkehren allen Verkehrsteilnehmenden, dass sie hier besonders achtsam sein müssen“, erklärt Leiterin des Tiefbauamtes Sylvia Uehlendahl die Auswahl der roten Flächen. Mit der Freigabe der bisherigen Teilstücke gelten vorerst die gleichen Verkehrsregeln wie vor dem Umbau. Sobald die Markierung und Beschilderung in den nächsten Wochen folgt, werden die ersten Teilabschnitte zur Fahrradstraße.
Bauarbeiten ziehen weiter
„Die Bauarbeiten sind nun weiter in die Große Heimstraße gezogen, auf der wir für ca. vier Wochen aktiv sein werden“, informiert Bauleiter Torsten Jahnke. Dort werden u.a. neue Rinnenanlagen für eine verbesserte Oberflächenentwässerung gesetzt. Darüber hinaus werden die Baumscheiben auf der östlichen Seite vergrößert, da die Wurzeln zum Teil bereits in die Straße gewachsen sind. Westlich wird durch das Versetzen des Bordes Platz für die Fahrbahnrandmarkierung und den richtigen Sicherheitsabstand zu parkenden Autos geschaffen. Abschließend wird die Fahrbahndecke komplett erneuert. Bis Oktober 2021 sollen die Arbeiten bis zur Wittekindstraße abgeschlossen werden. Während der Bauarbeiten werden Stellplätze in den einzelnen Teilabschnitten temporär wegfallen. Die fußläufige Erreichbarkeit der Hauseingänge bleibt stets gewährleistet. Der Zugang für Feuerwehr und Einsatzkräfte ist sichergestellt.
Ähnlich wie bei dem Fahrradprojekt „Radwall“ können Interessierte jetzt schon virtuell auf das Fahrrad steigen - per Youtube unter "Radschnellweg Ruhr RS1 Dortmund- Schnettkerbrücke bis Stadthaus".
Die Realisierung des ersten Bauabschnitts wird im Rahmen der Sonderförderung des Radschnellwegs Ruhr über die Bezirksregierung Arnsberg mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Die Zuschusshöhe beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Kosten belaufen sich auf 755.300 Euro.
Für diese Fahrradstraße im Kreuzviertel gelten folgende Regeln:
- Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzten, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Im ersten Bauabschnitt ist die gesamte Fahrradstraße für den motorisierten Verkehr zugelassen.
- Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit verringern.
- Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt:
- Parken auf der Fahrbahn ist nicht gestattet.
- Die Rechts-vor-Links-Regelung wird aufgehoben, alle Verkehrsteilnehmenden auf dem RS1 erhalten Vorfahrt.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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