Verbraucherberater warnen vor unseriösen Anbietern und überteuerten Rechnungen
Vorsicht vor Abzockern bei Insektenplage
Schon 2018 war ein Wespenjahr. Und nach dem heißen Juni werden die Wespen wieder flügge. Wochenlang legt auch der Eichenprozessionsspinner viele Gärten und Parks lahm. „Das warm-trockene Klima mit seinen tierischen Begleitern lässt ebenfalls viele Abzocker aus der Deckung kommen“, weiß die Verbraucherzentrale NRW aus dem Beratungsalltag: „Denn ob die gesundheitsgefährdenden Raupen aus den Bäumen oder das Wespennest im Rollladenkasten des Kinderzimmers – die ungebetenen Gäste will man möglichst schnell wieder loswerden.
Und in ihrer Not fallen tierisch Geplagte dann auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein.“ Als Notfall-Pack gibt die Verbraucherberatung an der Reinoldistraße folgende Tipps rund um Schädlingsbekämpfung:
Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden, so sieht es das Naturschutzgesetz vor. Hornissen sind sogar noch stärker geschützt. Nur wenn ein „vernünftiger“ Grund vorliegt, dürfen Bienen- und Hornissennester entfernt werden. Etwa, wenn im Haus kleine Kinder wohnen oder Allergiker, bei denen ein Wespenstich tödlich enden kann. Nur ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die Behausungen selbst entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro. Imker, zugelassene Schädlingsbekämpfer, Kammerjäger sowie Umweltschutzvereine sind gute Ansprechpartner mit passender Ausrüstung und Erfahrung. Fach- und Berufsverbände der Schädlingsbekämpfer sowie das Umweltamt helfen bei der Suche nach Fachleuten vor Ort.
Im Notfall auf Nummer sicher: Auch wenn die ungebetenen Gäste plötzlich bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht schnell eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich ein Notdienst-Eintrag findet. Die führt nicht selten zu einem Call Center, der dann mithilfe von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute schickt. Weil deren Firmensitz meist nicht in der Nähe liegt, werden die Dienste dann oft mit hohen Kosten für die Anfahrt erkauft. Wer im Internet nach Hilfe sucht, sollte auf die Homepage des Anbieters gehen und den Standort recherchieren. Mit dem Notdienst einen Festpreis zu vereinbaren, schützt vor Überraschungen bei der Rechnung.
Keine Sofortkasse: Rechnungen für Notdienste nicht sofort zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, etwa durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Denn ist der Betrag erst einmal bezahlt, kann bei Unregelmäßigkeiten meist nur schwer Geld zurückgefordert werden.
Rechnung ohne Höhenflug: Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. Die Kosten hängen von Größe und Erreichbarkeit ab. Muss eine Hebebühne bestellt werden, um an ein Nest unter der Dachgaube zu gelangen, kostet dies mehr. Bei der Verbraucherzentrale sind jedoch Fälle bekannt, in denen bis zu 700 Euro für einen halbstündigen, einfachen Einsatz in Rechnung gestellt wurden. Die Beratungsstellen der Verbraucherberatung prüft Rechnungen. Näheres unter Tel: 0231-72091701.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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