Vorm Ertrinken gerettet
Jeden Sommer ertrinken Schwimmer in Kanälen, Flüssen und Badeseen. Elf sind es bislang alleine in NRW. Diese traurige Bilanz zwingt Retter permanent zu üben.
Da es oft durch Leichtsinn oder Unwissenheit zu tödlichen Badeunfällen kommt, trafen sich jetzt Rettungsschwimmer mit der Spezialeinheit der Feuerwehr am Kohlehafen. Am beliebten Kanalufer simulierten die Wasserretter einen Notfall.
Denn auch wenn der Dortmunder Kanal nicht wie ein Fluss fließt, birgt er Gefahren. Etwa durch die Kanalkähne, aber auch durch Gegenstände im Wasser beim Hineinspringen. Doch gerade im Sommer wird der Schifffahrtsweg zum Badestrand.
Denn das Wasser zieht Menschen an. Und der Eintritt zum Kanalufer ist frei. „Baden im Kanal wird grundsätzlich geduldet, ist aber in bestimmten Bereichen verboten“, erklären die Retter.
Sprung von der 22m -Brücke kann tödlich enden
Und sie berichten auch, warum ist das Springen von Brücken so gefährlich ist: Die Wassertiefe im Kanal misst maximal 4 bis 5 m. Wenn Schwimmer beispielweise von einem 22 m hohen Brückenbogen springen, drohen durch den Aufprall tödliche Verletzungen. Aber auch weniger große Höhen sind schon gefährlich. Im Wasser treibende Gegenstände wie leere Flaschen oder spitze Holzstücke werden im undurchsichtigen Wasser leicht übersehen. Sie befinden sich gerade häufig im Brückenbereich unter der Wasseroberfläche und bergen erhebliche Verletzungsgefahr.
Die Wasserschutzpolizei ist besonders in der Ferienzeit verstärkt im Einsatz und ahndet Fehlverhalten rigoros mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Hafenschwimmer und Brückenspringer müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.
Baden verboten
Nicht baden darf man 100 m ober- und unterhalb von Brücken.
Und im Bereich von Wehren: Hier lässt das Wasser, das über die Wehrtreppe fließt, eine permanente Sogwirkung bzw. Strömung entstehen.
Im Schleusenbereich ist das Baden ebenfalls zu gefährlich, da in den Vorhäfen beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung und Strömung entsteht, denen sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können.
Auch im Bereich von Hafenanlagen ist das Schwimmen verboten.
Gefährlicher Sog durch Schiffe
Der Binnenschiffer steuert sein Schiff vom Heck aus. Da er eine Schiffslänge von über 100 m vor sich hat, kann er einen Schwimmer in dieser Distanz nicht wahrnehmen.
Schiffe mit spitzem Bug schaffen eine Bugwelle, die Schwimmer rechts oder links vom Bug abtreiben lässt und auch an die steinige Uferböschung oder Spundwand drücken kann.
Durch die Bewegung des Schiffes und Schiffsschraube entsteht ein starker Sog. Ein Schwimmer in Höhe des Schiffes kann leicht in Richtung Schiffsschraube gezogen werden.
Schiffe mit stumpfem Bug (Schubschiffe) verdrängen das Wasser zuerst nach unten. Der Schwimmer wird unter den Schiffsrumpf gezogen.
Rechnet man bei einer Wassertiefe von 4 m die Abladetiefe des Schiffes von 2,80 m und das dynamische Absinken des Schiffes hinzu, bleibt dem Schwimmer kaum mehr als eine Handvoll Wasser unterm Kiel. Er wird zwangsläufig vom Schiffsrumpf erfasst, mit zumeist tödlichen Folgen.
Bremsweg ist 500 Meter lang
Die Annäherung an Schiffe ist nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung verboten.
Schiffe fahren auf dem Kanal mit bis zu 10 - 12 Stundenkilometern. Sie können nicht bremsen, sondern nur alle Maschinen rückwärts laufen lassen und kommen dann erst nach bis zu 500 Metern zum Stehen.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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