Tipps für den Ferienjob

Die Sommerferien sind für viele Schüler eine willkommene Gelegenheit, das Taschengeld aufzubessern oder sich lang ersehnte Wünsche zu erfüllen. Solch ein Ferienjob ist heiß begehrt und bei Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch kein Problem. Denn durch diese gesetzlichen Regelungen werden die Jobs begrenzt, so dass sowohl der Erholungswert in den Ferien als auch die Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigt werden.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die
mindestens 15 Jahre aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Schüler, die mindestens 15 Jahre alt sind, dürfen in den Schulferien beschäftigt werden. Sofern sie die Vollzeitschulpflicht (10 Jahre in NRW) noch nicht abgeleistet haben, darf dieses Beschäftigungsverhältnis vier Wochen (20 Tage) im Kalenderjahr nicht überschreiten. Die vier Wochen können auf verschiedene Ferien pro Jahr verteilt werden.

Die Arbeitszeit darf täglich nicht mehr als 8 Stunden und wöchentlich nicht
mehr als 40 Stunden betragen. Nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss eine
mindestens 15 minütige Pause gewährt werden. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden beträgt die Gesamtpausenzeit 30 Minuten und bei einer Arbeitszeit über 6 Stunden 60 Minuten. Eine Beschäftigung ist nur an fünf Tagen in der Woche zulässig.

Nachts dürfen Schüler nicht jobben

Samstags, sonn- und feiertags ist die Beschäftigung von Jugendlichen generell
verboten. Allerdings gibt es hier eine Reihe von Ausnahmeregelungen wie
für das Gaststättengewerbe oder für die Heil- und Pflegeberufe. Auch die
Beschäftigung während der Nachtzeit (20 Uhr - 6 Uhr) ist für Schüler unzulässig. Hier gibt es ebenfalls eine Reihe von Ausnahme-regelungen, so z. B. für Jugendliche über 16 Jahre in mehrschichtigen Betrieben.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz lässt nur geeignete Arbeiten zu. Das sind
Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit der Schüler nicht übersteigen, bei denen
sie keinen sittlichen Gefahren ausgesetzt sind, die nicht mit Unfallgefahren
verbunden sind und bei denen sie keinen schädlichen Einwirkungen,
beispielsweise durch Lärm oder Gefahrstoffe, ausgesetzt sind. Akkordarbeit
ist für Schülerinnen und Schüler tabu.

Weitere Auskünfte zum Thema Jugendarbeitsschutz und ihre Ansprechpartner
finden sie im Internet www.bezreg-arnsberg.nrw.de (Arbeitsschutz -
Jugendarbeitsschutz).

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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