In den Herbstferien gilt in Dortmund eine 3G-Nachweispflicht für Kinder und Jugendliche
Testnachweis für Hallenbäder nötig

Da Kinder und Jugendliche nicht wie in Schulzeiten in den Ferien regelmäßig getestet werden, müssen sie jetzt in der schulfreien Zeit einen Nachweis zum Schwimmen mitbringen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.  | Foto: Archiv / Stadt DO
  • Da Kinder und Jugendliche nicht wie in Schulzeiten in den Ferien regelmäßig getestet werden, müssen sie jetzt in der schulfreien Zeit einen Nachweis zum Schwimmen mitbringen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.
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Für Kinder und Jugendliche gelten jetzt zum Start in die Herbstferien neue Regeln, wenn sie an Veranstaltungen oder Ferienangeboten in Dortmund teilnehmen möchten, als zu Schulzeiten: Nach einer Vorgabe des Landes müssen sie nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder vor maximal 48 Stunden negativ getestet wurden. Diese Tests sind für Schüler in den bestehenden Testzentren weiterhin kostenlos.
Bei Bildungsangeboten, Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche erlaubt die Coronaschutzverordnung auch einen gemeinsamen Selbsttest vor Ort.

Angebot: Gemeinsame Selbst-Tests

Die Stadt Dortmund ermöglicht Mädchen und Jungen, die in den Herbstferien an städtischen Veranstaltungen teilnehmen wollen, direkt vor Ort die Möglichkeit sogenannter „gemeinsamer Selbsttests“.
Die 3G-Regel für Kinder und Jugendliche gilt auch für den Vereinssport in Innenräumen. Auch hier haben Vereine jedoch die Möglichkeit, gemeinsame Selbsttests anzubieten. Die Sportvereine können die Kosten für die Selbsttests der Kinder und Jugendlichen von der Sportverwaltung erstattet bekommen.

Nachweis zum Baden mitbringen  

Kinder und Jugendliche, die in den Herbstferien die Hallenbäder besuchen möchten, müssen ein 48 Stunden altes negatives Testergebnis oder einen Nachweis ihrer Immunisierung mitbringen und vorlegen. Es besteht keine Möglichkeit, sich vor Ort testen zu lassen.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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