Stadt warnt vor „Kanalhaien“

Es klingelt, ein Unbekannter steht vor der Tür. Er sagt, dass ihn die Stadt schicke. Dass Sie jetzt die Abwasserleitungen untersuchen und reparieren lassen müssten. Und dass er dies kostengünstig erledigen könne, wenn er sofort beauftragt wird. "Sagen Sie u 'Nein, danke'“, empfehlen Stadtentwässerung Verbraucherberater.
Denn es handelt sich bei der Person vor Ihrer Haustür wahrscheinlich um einen „Kanalhai“, der versucht Hauseigentümern Geld aus der Tasche zu ziehen. Teilbereiche im Süden von Dortmund liegen in einer Wasserschutzzone. In diesem Bereich müssen Hausbesitzer bis zum 31. Dezember 2020 eine Zustands- und Funktionsprüfung ihrer Abwasserleitungen vornehmen lassen. Genau diese Pflicht machen sich unseriöse Kanalsanierungsfirmen zunutze und versuchen, Eigentümer unter Druck zu setzen und Geschäfte an der Haustür abzuschließen. „Uns liegen Informationen vor, dass im Dortmunder Süden derzeit Kanalhaie unterwegs sind. Daher möchten wir warnen“, sagt Daniel Reckel von der Stadtentwässerung. „Wir informieren im Süden Dortmunds kontinuierlich über ihre Prüfpflicht. Aber wir beauftragen keine Unternehmen“, versichert er.

Prüfung in Wasserschutzzone

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Zustands- und Funktionsprüfung werden die privaten Abwasserleitungen mit einer Kamera befahren, die Videoaufzeichnungen macht. Undichte Stellen fallen auf und können behoben werden. Häufige Schäden sind zum Beispiel Risse, Wurzeleinwuchs, Abflusshindernisse oder Korrosion. Es gibt unterschiedliche Verfahren zur Reparatur, Renovierung und Erneuerung. Bei starkem Regen kann umgekehrt Wasser in die Leitungen eindringen und zu Schäden durch Überflutungen im Haus führen. Die Kamerabefahrung ist von Eigentümern selbst zu beauftragen und kann finanzielle Risiken senken. Denn je nach Versicherungsvertrag sind regelmäßig untersuchte Leitungen sowie ein funktionierender Rückstauschutz Bedingung für die Leistung der Gebäudeversicherung im Schadensfall.

Kanalhaie erkennen

Kanalhaie stehen nicht nur plötzlich vor der Tür. Oft rufen sie auch an oder verteilen in Straßenzügen Postwurfsendungen. Sie locken damit, die Zustands- und Funktionsprüfung zu einem sehr günstigen Preis durchzuführen, drängen dabei aber zu schneller Entscheidung. Wer sich darauf einlässt, kann ein böses Erwachen erleben: Bei der Zustands- und Funktionsprüfung werden angeblich erhebliche Schäden festgestellt, eine sofortige Sanierung sei erforderlich und könne kurzfristig von der Firma vorgenommen werden.
Die Firma wird die eigentlichen Kosten für die Kanalsichtung im darauf folgenden Sanierungsangebot unterbringen. „Was zu Beginn vermeintlich günstig daher kommt, wird letztendlich in der Sanierungsrechnung nach Umsetzung der Arbeiten überteuert an die  Verbraucher weitergegeben.“, sagt Kerstin Ramsauer, Umweltberaterin der Verbraucherzentrale.

Zweifel an der Qualität

Auch eine andere Vorgehensweise einiger Firmen schürt Zweifel an den gültigen Qualitätsstandards für Kanaluntersuchungen: Ein Anbieter führt die Zustands- und Funktionsprüfung durch. Die Rechnung dafür stellt er aber erst aus, nachdem die Eigentümer eine Bescheinigung von der Stadtverwaltung erhalten haben, dass die privaten Abwasserkanäle ohne größere Schäden sind. Auf den ersten Blick suggeriert dies eine enge Zusammenarbeit mit der Stadt. Das Problem: Größere Schäden werden oft gar nicht als solche dokumentiert, um den Erhalt der Bescheinigung und damit die Bezahlung des Anbieters nicht zu gefährden. Durch „übersehene“ Defekte in den Leitungen können aber auf Dauer schwerwiegende Probleme für die Grundstückseigentümer entstehen, die erheblich ins Geld gehen können.

So schützen sie sich

Ramsauer kennt die zweifelhaften Maschen der Firmen auch und empfiehlt: „Generell sollte man bei Schnäppchen vorsichtig sein. Vor einer Auftragserteilung sollten immer mehrere schriftliche Angebote eingeholt und Leistung sowie Preise in Ruhe miteinander verglichen werden. Ist ein Auftrag unüberlegt unterschrieben worden, gibt es immer noch ein Widerrufsrecht, von dem man zeitnah Gebrauch machen sollte.“
Grundsätzlich müssen alle Grundstückseigentümer für einen ordnungsgemäßen Zustand ihrer privaten Abwasserleitungen sorgen. Grundstücke außerhalb von Wasserschutzgebieten unterliegen dabei allerdings keiner Prüffrist. Im Wasserschutzgebiet ist hingegen eine Prüfung bis Ende 2020 verpflichtend. „Reichen Sie alle Unterlagen der Kanalinspektion bei uns ein“, empfiehlt Reckel. „Wenn die privaten Abwasserleitungen nachweislich ohne Schäden sind, müssen Sie erst in 30 Jahren eine Wiederholungsprüfung nachweisen.“

Stadt hält Firmenliste bereit

Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Die Stadtentwässerung hat für die Dortmunderinnen und Dortmunder eine Firmenliste zusammengestellt. Die auf Stadtentwässerung gelisteten Fachunternehmen haben sich verpflichtet, die Qualitätsanforderungen der Stadt bei der Zustands- und Funktionsprüfung einzuhalten. Auch die Stadtentwässerung ist mit einem Kamerafahrzeug im Wasserschutzgebiet unterwegs. Allerdings nur zur Sichtung der Grundstücksanschlussleitungen – diese ersetzt aber nicht die Zustands- und Funktionsprüfung der privaten Abwasserleitungen durch einen Sachkundigen.

Haustürgeschäfte melden

„Melden Sie Auffälligkeiten von Firmen wie Haustürgeschäfte. Nur durch die gemeinsame Aufmerksamkeit können wir Kanalhaien das Handwerk legen“, appellieren Reckel und Ramsauer einstimmig. Und ergänzen: „Und nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote der Stadtentwässerung und der Verbraucherzentrale.“
Näheres bei der Stadtentwässerung, Kathrin Düchting unter Tel. 50-28716 und www.grundstuecksentwaesserung.dortmund.de. Kontakt zur Verbraucherzentrale, Kerstin Ramsauer, Tel.: 720917-01, www.abwasser-beratung.nrw .

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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