In Dortmund werden in der City Sperrzonen kontrolliert
Silvester gibt's Verbotszonen für Böller
Die einen zünden Knaller schon tagelang vor und nach Silvester, Tierfreunde hingegen würden am liebsten die Böllerei zum Jahreswechsel verbieten. Zwei Rewe-Händler verkaufen zum Jahreswechsel in ihren Geschäften keine Böller. Aus Sicherheitsgründen richtet die Stadt Dortmund Verbotszonen an Silvester in der City für das Abbrennen von Feuerwerk ein. Das Verbot gilt am Silvestertag, 31. Dezember, ab 20 Uhr bis Neujahr, 1. Januar, um 2 Uhr.
Die Verwendung von bengalischen Feuern ist grundsätzlich verboten. Bereits in den vergangenen Jahren haben die Stadt und die Polizei gute Erfahrungen mit den Verbotszonen gemacht, so dass sei wieder zur Sicherheit in der Silvesternacht in der Innenstadt beitragen soll.
Verbotszone Hbf: Die erste Böllerverbotszone wird eingerichtet im vom Königswall 16 bis 44 einschließlich Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit, Max-von-der-Grün-Platz 1-7, Freistuhl/ Ecke Königswall, Katharinenstraße, Kampstraße 42 bis 80, Petrikirchhof und Westenhellweg 67-75. Eine zweite am Platz von Leeds . Sie betrifft den Platz von Leeds, die Brückstraße zwischen Kampstraße und Hohe Luft, Reinoldistraße 1-7, Kampstraße 1-4, Friedhof, Willy-Brandt-Platz, Brüderweg 1-3, Kleppingstraße 1-4, Marienkirchhof, Schuhhof, Markt 1-13, Westenhellweg 1-2, Ostenhellweg 1-19.
Kontrollen sollen für Sicherheit sorgen
Die Polizei und das Ordnungsamt werden in der Silvesternacht mit deutlich verstärkten Teams präsent sein, um für Sicherheit zu sorgen. Sie achten auf die Einhaltung der Verbotszonen. Bei Störungen, aggressivem und inakzeptablem Verhalten werde konsequent eingeschritten. Als Ansprechpartner sind mobile Wachen oben an der Katharinentreppe und am Reinoldikirchplatzvor Ort. Die Citywache am Brüderweg 6 bis 8 ist Silvester ab 20 Uhr geöffnet. Darüber hinaus können jederzeit die in der City eingesetzten Streifendienstkräfte angesprochen werden.
Feuerwehr warnt vor Verbrennungen
Folgende Verhaltenstipps und Sicherheitshinweise gibt die Feuerwehr zum Jahreswechsel, da die Einsatzkräfte jedes Jahr mit einer erheblichen Anzahl von Verletzungen, Verbrennungen und Wohnungsbränden zu tun hat. Dabei spielen die unsachgemäße Handhabung und Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper eine nicht unerhebliche Rolle:
• Achten Sie beim Kauf Ihres Silvester-Feuerwerks auf die BAM - Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und –prüfung; www.bam.de). Kaufen und verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte.
• Bewahren Sie Ihre Feuerwerkskörper in einem sicheren geschlossenen Behälter oder in der Umverpackung auf, damit diese nicht durch Irrgänger entzündet werden können.
• Schließen Sie Silvester alle Türen und Fenster und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen, damit diese durch verirrte Raketen nicht entzündet werden können.
• Lesen und beachten Sie immer die Gebrauchsanweisung.
• Verwenden Sie Feuerwerkskörper nur im Freien. Für spezielle Tischfeuerwerke benutzen Sie eine feuerfeste Unterlage und achten darauf, dass sie nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden.
•.Raketen immer senkrecht starten. Dies gelingt am besten mit einer hohen Flasche, die zum Beispiel in einem Flaschenkasten steht. Achtung: Raketen niemals aus der Hand starten.
•.Bitte nicht mehrere Knaller bündeln oder auf irgendeine Art mit Feuerwerkskörpern experimentieren.
•.Feuerwerkskörper am besten am Boden zünden und sich schnell entfernen. Zündkörper mit Anreißfläche nach dem Zünden sofort wegwerfen, niemals auf Menschen oder Tiere richten und immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
•.Vorsicht bei Blindgängern. Diese auf keinen Fall ein zweites Mal zünden. Nähern sie sich einem Blindgänger nicht sofort; warten Sie rund fünf Minuten und übergießen ihn dann mit zuvor bereitgestelltem Wasser.
• Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände. Sollten Sie dem Drängen trotzdem einmal nachgeben, schützen Sie ihre Kinder durch geeignete Kleidung (Baumwolle) und setzen Sie ihnen eine Schutzbrille auf. Lassen Sie die Kinder keine Sekunde aus den Augen und sprechen Sie mit ihnen im Vorfeld über die Gefahren. Achten Sie besonders auf unkontrolliert herumspringende Feuerwerkskörper wie Knallfrösche, Kreisel...
Übrigens: Nach erhöhtem Alkoholkonsum gilt stets: Genießen Sie das Feuerwerk als Zuschauer. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, verlassen Sie so schnell wie möglich ihre Wohnung und schließen möglichst die Türen zum Brandraum. Warnen Sie ihre Mitbewohner und alarmieren Sie sofort die Feuerwehr über den Notruf 112. Löschen Sie nur selber, wenn keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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