Schwieiriger Weg zum Pfändungsschutz-Konto

Foto: MEV

Nach einem Jahr P-Konto ziehen die Verbraucherberater die Bilanz, dass es schwieirg ist, in Dortmund die notwendigen Bescheinigungen zu bekommen
Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Schuldner seit Juli 2010 automatisch über ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag (1.028,89 Euro ab 1. Juli 2011) verfügen. Über diesen Betrag hinaus können die meisten Betroffenen, etwa durch Kindergeld oder Unterhaltsverpflichtungen, zusätzlich einen weitaus höheren Freibetrag pfändungsfrei stellen lassen. „Dazu bedarf es allerdings einer Bescheinigung, die beim kontoführenden Institut vorgelegt werden muss. Doch rund um deren Ausstellung und Anerkennung lauern für Schuldner manche Fußangeln“, weiß die Verbraucherzentrale in Dortmund um viel Verdruss bei der Sicherung des Existenzminimums: „Da werden Schuldner auf eine Odyssee von A nach B geschickt, reichen Geldinstituten wasserdichte Bescheinigungen nicht aus oder verweigern Gerichte kurzfristigen Rechtsschutz“, berichten die Schuldnerberaterinnen Annette von Hadel und Uta Petzolt von vielen praktischen Problemen – und das bei einem Gesetz, das mit dem Ziel gestartet war, alles zu vereinfachen. Häufig ist es vom Wohnort abhängig, ob und wie das individuelle Existenzminimum gesichert werden kann.
Als Fußangel im Gesetz hatte sich gezeigt, dass die Anforderungen an die Bescheinigungen unklar und die im Gesetz genannten Stellen – wie Schuldnerberatungsstellen, Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber – zu deren Ausstellung nicht verpflichtet sind.
Weitere Crux: Weil alles, was nicht freigestellt wird, am Ende des folgenden Monats an den pfändenden Gläubiger geht, sind Erfolg versprechende Wege zur Bescheinigung dringend gesucht. So wurden in Dortmund sechs Arbeitgeber, zwei Sozialleistungsträger, drei Geldinstitute und das Amtsgericht im Mai 2011 zu ihrem Umgang mit Bescheinigungen befragt. Der Rücklauf der Antworten machte deutlich: Ein völlig unproblematischer Zugang zu Bescheinigungen ist gerade mal bei einem Viertel der Schuldnerberater und der Hälfte der Sozialleistungsträger und Arbeitgeber gegeben. Damit liegt Dortmund etwa im Landesschnitt. Lediglich bei den Arbeitgebern ist erfreulicherweise eine überdurchschnittliche Bereitschaft zum Ausstellen von Bescheinigungen zu verzeichnen.
Fazit: Auch knapp ein Jahr nach Einführung des P-Kontos ist es in Dortmund für Schuldner schwierig, die für die Sicherung des Existenzminimums notwendigen Freibeträge zu erhalten. Hauptprobleme sind die unterschiedlichen und teilweise überhöhten Anforderungen der Banken bezüglich der Bescheinigungen sowie die mangelnde Bereitschaft von Sozialleistungsträgern und Schuldnerberatungsstellen unbürokratisch Bescheinigungen zu erstellen.
„Der Gesetzgeber muss hier dringend nachbessern und die Anforderungen zur Ausstellung und Anerkennung der Bescheinigungen präzisieren“, fasst die Verbraucherzentrale Dortmund zusammen.
Solange diese Nachbesserungen auf sich warten lassen, müssten alle Beteiligten vor Ort Verantwortung übernehmen und sich auf ein Verfahren verständigen. „Das vereinfacht den Pfändungsschutz nicht nur für den Schuldner, sondern erspart den anderen Beteiligten Zeit und Geld“, prognostizieren die Schuldnerberaterinnen einen Soforteffekt.
Übrigens: Während Schuldner sich bislang von sich aus für ein P-Konto entscheiden konnten, wird es ab Januar für alle Betroffenen mit Kontopfändung Pflicht. Was den dringenden Handlungsbedarf bei der Bescheinigung für den erhöhten Bedarf für Gesetzgeber und Beteiligte noch verschärft.
Näheres und Musteranträge rund ums Pfändungsschutzkonto gibt es unter www.vz-nrw.de/p-konto. Ein Verbraucherinfo „Fünf Wege zur Bescheinigung“ ist kostenlos in derBeratungsstelle am Gnadenort erhältlich.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.