Schallschutzfenster: Umweltamt legt Programm auf

Gefördert werden Schallschutzfenster, bzw. BBalkon- und Terrassentüren, die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen, soweit sie sich in Wohn- oder Schlafräumen befinden sowie der Einbau von schallgedämmten Lüftern in Schlafräumen. Gefördert werden können bis maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro je Haus bzw. Wohnung. Je Eigentümer ist ein maximaler Förderbetrag von 20.000 Euro festgelegt.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Grundstücks-, Haus- oder Wohnungen, die besonders von Verkehrslärm betroffenen sind. Mieter sind nicht antragsberechtigt. Die Prüfung, ob ein Anspruch auf Förderung besteht, erfolgt durch das Umweltamt.
Detaillierte Informationen zu diesem Förderprogramm sowie die zugehörigen Formulare können auf der Internetseite des Umweltamtes eingesehen werden. Eine Beratung im Umweltamt ist selbstverständlich möglich.
In Ballungsräumen und somit auch in Dortmund gibt es eine Vielzahl von Bereichen, in denen Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung ergriffen werden. Allein durch eine intelligente Verkehrsplanung, durch Förderung des Umweltverbundes, durch den Einbau lärmoptimierten Asphalts und andere Maßnahmen mehr lassen sich jedoch nicht alle aufgetretenen Lärmprobleme lösen. Häufig bleibt nur der passive Schallschutz als letzte mögliche Maßnahme übrig.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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