Rot und Gelb müssen draußen bleiben!

Mit einer gelben oder roten Plakette dürfen Autofahrer ab dem 1. Juli ruhrgebietsweit nicht mehr unterwegs sein - die Durchfahrt auf den Autobahnen ist aber ohne Plakette möglich. | Foto: Michalak
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  • Mit einer gelben oder roten Plakette dürfen Autofahrer ab dem 1. Juli ruhrgebietsweit nicht mehr unterwegs sein - die Durchfahrt auf den Autobahnen ist aber ohne Plakette möglich.
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Am 1. Juli ist es soweit: Dann dürfen Kraftfahrzeuge die Umweltzone Ruhrgebiet nur noch mit einer grünen Plakette befahren. Besonders für Fahrer von Diesel-Autos ist die Regelung problematisch.

Betroffen sind in Dortmund insgesamt 22759 Fahrzeuge (Stand 30.6. 2013), davon 6602 LKW und 16157 PKW. Den größten Anteil stellen die Fahrzeige, die über eine gelbe Plakette verfügen. Hier müssen die Halter sich Gedanken machen, ob sie ihr Fahrzeug nachrüsten wollen.

Umrüstung kann sich lohnen

Siegfried Riemann von der Handwerkskammer berät als Technischer Berater und Umweltberater vor allem Gewerbetreibende: "Wenn das Fahrzeug nur wenige Kilometer gefahren hat und der Besitzer plant, es noch längere Zeit zu fahren, dann kann sich eine Umrüstung schon lohnen. Besonders Handwerker haben oft die Situation, dass mit dem Fahrzeug oft nur kurze Strecken vom Betrieb bis zur Baustelle gefahren wird. So gibt es LKW, die nach elf Jahren nur rund 60 000 Kilomtere gefahren sind. Da könnte sich eine Nachrüstung lohnen."

Kosten sind typabhängig

Meist sind es Dieselmotoren, die wegen des Stickoxid-Ausstoßes und der Rußpartikel die EU-Normen für die grüne Plakette nicht erfüllen. "Die Kosten für die Umrüstung sind sehr typabhängig", erklärt Siegfried Riemann. "Man sollte sich zunächst bei seiner Werkstatt erkundigen. Es gibt aber auch Portale im Internet, (zum Beispiel www.dekra.feinstaubplakette.de oder www.gtue.de) in denen die nachrüstfähigen Fahrzeuge aufgelistet sind."

Ausnahmen werden genehmigt

Für Benziner sind die Normen dagegen in der Regel kein Problem: " Im Prinzip erfüllen sie schon seit den 90er Jahren die Normen für die grüne Plakette."
In bestimmten Fällen können Ausnahmengenehmigungen erteilt werden. Dazu sagt Hans Joachim Skupsch, Sprecher der Stadt Dortmund: "Der ganze Katalog für eine Ausnahmegenehmigung ist zu umfangreich, um ihn hier darzustellen. Grundsätzlich müssen für eine Ausnahmegenehmigung zunächst alle der drei folgenden Punkte erfüllt sein: Das Fahrzeug muss vor dem 1. Januar 2008 auf den Halter zugelassen worden sein. Das Fahrzeug darf nicht auf eine günstigere Schadstoffklasse (für eine grüne Plakette)nachrüstbar sein. Hier muss eine Bescheinigung z.B. des TÜV vorgelegt werden, und die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges (nicht die Nachrüstung!) darf wirtschaftlich nicht vertretbar sein. Für Privatpersonen gelten hier die Pfändungsfreigrenzen nach Zivilprozessordnung und bei Betrieben muss eine entsprechende Bestätigung des Steuerberaters vorgelegt werden."

Drei Voraussetzungen erfüllen

Erst wenn alle drei Grundvoraussetzungen erfüllt sind, kann für bestimmte Fahrtzwecke eine darauf beschränkte Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Eine grundsätzliche Ausnahmegenehmigung zum freien Befahren der Umweltzone gibt es nicht, sondern nur immer eine Ausnahmegenehmigung, die auf den jeweiligen Fahrtzweck und/oder auf die jeweilige konkrete Strecke beschränkt ist. Weitere Infos finden sich auf der Internetseite http://www.umwelt-plakette.de.

Die Hürden hat der Gesetzgeber also ziemlich hoch gelegt, und auch eine Übergangsregelung für die betroffenen Autos wird es nicht geben. Schon seit dem 12. Januar 2008 wurde der Luftreinhalteplan stufenweise eingeführt und erweitert.
Was also tun, wenn das Auto die grüne Plakette nicht schafft? Siegfried Riemann erklärt: "Für das Handwerk gibt es zur Neuanschaffung eines Fahrzeugs nach Euro-6-Norm Fördermittel der NRW-Bank als Kredit. Allerdings gibt es auf dem Markt noch gar nicht soviele Wagen, die die Euro-6-Norm erfülllen. Erst die Euro-6-Norm bringt aber eine erhebliche Schadstoffreduzierung."

Interessante Alternative

Für Handwerker und Gewerbetreibende könnte deshalb auch eine ganz andere Alternative interessant sein: "Gerade diejenigen, sie sich viel im Stadtgebiet bewegen und dort wenige Kilometer zurücklegen, könnten die Anschaffung eines Elektromobils in Erwägung ziehen. Es gibt schon einen Reihe von Transportern als Elektrofahrzeuge. Damit kann man sich auch werbemäßig ganz anders darstellen." - und wenn das dann noch mit einer Photovoltaik-Anlage kombiniert wird, ist man energietechnisch ganz vorne dabei.

Oldtimer sind außen vor

"Eine andere Alternative sind Gasfahrzeuge, denn auch diese Antriebsart könnte für Handwerksbetriebe interessant sein", gibt Riemann zu bedenken.
Gar keine Sorgen müssen sich im übrigen Besitzer von Young- und Oldtimern machen. Wer an seinem Auto ein H-Kennzeichen hat, der braucht zum Befahren der Umweltzone keine Plakette, auch wenn sein Auto die Umweltnormen nicht erfüllt.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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