Richtig wählen gehen!

Nachdem sich der Landtag in Nordrhein-Westfalen am 14. März aufgelöst hat, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Die Dortmunder Wahlberechtigten sind nun am 13. Mai aufgerufen, ihre Stimme für die Neuwahl des Landtags abzugeben.
Am 13. Mai entscheiden rund 13,5 Millionen wahlberechtigte Bürger Nordrhein-Westfalens über die Zusammensetzung des Landtags NRW. Für die Landtagswahl sind rund 421.600 Dortmunder Bürger wahlberechtigt.
Wie bei der Wahl im Jahr 2010 haben die Wähler bei der Landtagswahl (analog zur Bundestagswahl) zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten mit einfacher Mehrheit und mit der Zweitstimme die Kandidaten aus den Landeslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Da das Dortmunder Stadtgebiet in die vier Landtagswahlkreise 111, 112, 113 und 114 eingeteilt ist, werden vier Abgeordnete aus Dortmund direkt in den Landtag gewählt.
Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer am 13. Mai Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit dem 27. April 2012 in Dortmund seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Für die Wahl wurden die Wahlbenachrichtigungen schon versandt. Wer bisher noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter ( 501 31 21 informieren. Unter dieser Info-Nummer des Service Centers doline bei den Bürgerdiensten können auch alle anderen Auskünfte zur Wahl eingeholt werden.
Die vier Dortmunder Landtagswahlkreise sind in insgesamt 302 Stimmbezirke aufgeteilt. Das örtliche Wahllokal ist auf den Wahlbenachrichtigungskarten eingetragen. Da die Neuwahl des Landtags innerhalb von lediglich 60 Tagen organisiert werden musste, mussten teilweise Veränderungen bei den üblichen Wahllokalen vorgenommen werden. Der Eintrag des Wahllokals auf der Wahlbenachrichtigungskarte sollte daher unbedingt beachtet werden. Ihr Wahllokal können die Wähler seit dem 20. April auch online unter www.landtagswahl2012.dortmund.de suchen. Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, per Briefwahl oder direkt im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste im Stadthaus, Südwall 2-4, zu wählen.
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierfür ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag vorgesehen. Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigungskarte mit dem unterschriebenen Antrag in einem handelsüblichen Briefumschlag gewährleistet eine reibungslose Zusendung der Briefwahlunterlagen. Hierbei ist unbedingt auf eine ausreichende Frankierung zu achten. Die Wähler haben darüber hinaus die Möglichkeit über www.landtagswahl2012.dortmund.de den Briefwahlantrag online zu stellen.
Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und auch gleich vor Ort ausfüllen möchte, kann dies seit dem 23. April ausschließlich im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste, Südwall 2-4, tun. Hier ist ein eigener Bereich für die Briefwahl eingerichtet.
Es besteht bis zum 11. Mai, 18 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Ein Antrag zur Übersendung von Briefwahlunterlagen ist so rechtzeitig zu stellen, dass unter Berücksichtigung der erforderlichen Postwege ein Eingang der Wahlbriefe bis zum Wahltag sichergestellt ist. Ab dem 10. Mai wird daher empfohlen, die Unterlagen persönlich im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste, Südwall 2-4, zu beantragen. Danach - auch am Wahltag - können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand kurzfristig erkrankt und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird. Die Möglichkeit, online Anträge zu stellen, besteht bis zum 9. Mai, 12 Uhr.
Auf dem Stimmzettel werden die zugelassenen Wahlvorschläge, getrennt nach Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten, für die Stimmabgabe des Wählers zusammengefasst. Die Wahlvorschläge sind in zwei Spalten geordnet. Die linke Spalte in schwarzem Druck enthält die zugelassenen Kreiswahlvorschläge, sie ist für die Abgabe der Erststimme bestimmt. Die rechte Spalte in blauem Druck enthält die Landeslisten mit den jeweils namentlich genannten ersten fünf Bewerbern für die Abgabe der Zweitstimme.
Für die Abwicklung der Wahlen am 13. Mai kommen in den 302 Wahllokalen und den 85 Briefwahllokalen rund 2.800 ehrenamtliche Helfer zum Einsatz.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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