Rat und Tat bei Problemen

Leiterin Helene Schulte-Bories (5.v.l.) mit ihrem Team der Verbraucherzentrale. Die Beratungsstelle ist sein einigen Monaten an der Reinoldistraße zu finden. | Foto: Gebauer
  • Leiterin Helene Schulte-Bories (5.v.l.) mit ihrem Team der Verbraucherzentrale. Die Beratungsstelle ist sein einigen Monaten an der Reinoldistraße zu finden.
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Abzocke bei Gewinnspielen, Ärger mit dem Telefonanbieter oder Probleme bei der VersicherunG: Die Verbraucherzentrale kann in vielen Fällen helfen.

Egal, ob Billigstromanbieter Neukunden mit einem dubiosen Bonus köderten, E-Mails mit gefälschten Rechnungen namhafter Unternehmen im Umlauf waren oder Kreditinstitute die Erstattung unzulässiger Kreditbearbeitungsentgelte verweigerten: 20 068 Anfragen und Kontakte zeigen, dass die Verbraucherzentrale auch im letzten Jahr erste Anlaufstelle bei Verbraucherproblemen war. Ständige Herausforderungen für das Team, seit Januar in der Reinoldistraße 7- 9, auf aktuelle Entwicklungen schnell zu reagieren.

„Eine Nachfragewelle schwappte in die Beratungsstelle, nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hatte, dass Bearbeitungsentgelte für Darlehen unzulässig sind“, berichtet Beratungsstellenleiterin Helene Schulte-Bories. Ratsuchende wollten wissen, für welche Darlehnsverträge Erstattungen möglich sind, welche Verjährungsfristen gelten und erkundigten sich nach Rückforderungsmodalitäten. Insbesondere wurde Unterstützung gesucht, weil Kreditinstitute massenhaft versuchten, die Erstattung mit fadenscheinigen Argumenten zu verweigern. Mit Musterbriefen und Zusatzinformationen wurde der Weg zum Recht gebahnt.

Zudem sorgten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in einer Vielzahl von Immobiliendarlehnsverträgen für ausgebuchte Beratungstermine: „Denn wurden Wohnungskäufer oder Bauherren falsch über das Widerrufsrecht belehrt, können sie den Vertrag unter Umständen noch ‚ewig‘ widerrufen. Von der vorzeitigen Auflösung profitieren Kreditnehmer, die nach der Kündigung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung, meist einige Tausend Euro, zahlen mussten oder noch sollen. Denn sie müssen nicht kündigen, sondern können den Kreditvertrag widerrufen und sparen so diese von der Bank geforderte Entschädigung“, erläuterte Schulte-Bories, so dass sich die Beratung in barer Münze auszahlen kann.
Wieder einmal standen bei vielen außergerichtlichen Rechtsberatungen und -vertretungen Probleme mit Telekommunikationsanbietern im Mittelpunkt: Zumeist ging es um nicht nachvollziehbare Posten in der Rechnung oder um Probleme bei der Kündigung von Verträgen. Oftmals gab es mit den Unternehmen gleich mehrere Probleme.

„Kurzer Draht zu anbieterunabhängigem Rat war auch gefragt, als die Telekom das Ende des analogen Festnetzes einläutete und Kunden im Laufe des Jahres mit der Zwangsumstellung auf die „Voice over Internet Protocol (VoIP)-Technik“ drohte. Bestandskunden hatte das Unternehmen in seinen Schreiben vor die Wahl gestellt, ob sie umstellen oder ihren Anschluss ganz verlieren wollen. Das war nämlich die Konsequenz, wenn die Kunden nicht einwilligten“, berichtet Schulte-Bories.

Ratsuchende fragten daher bei der Verbraucherzentrale, ob die Zwangsumstellung rechtlich möglich und welche Nachteile damit verbunden seien.
Rat & Recht waren gefragt, wenn es beim Stromanbieterwechsel hakte oder Versorger versuchten, ihre Kunden mit unzulässigem Geschäftsgebaren zu übervorteilen. Dauerärgernis: Neukunden von Billigstromanbietern wurden zunächst Bonuszahlungen versprochen, diese dann aber mit fadenscheinigen Argumenten verweigert.

Ärger brach sich auch Bahn, wenn Billigstromanbieter ihren Kunden die Guthaben aus Jahresrechnungen nicht wie vorgeschrieben sofort auszahlten, sondern erst mit den nächsten Abschlägen verrechneten. Außerdem wurden vielfach zu hohe Abschlagsforderungen verlangt, die sich nicht am tatsächlichen Verbrauch des Kunden orientierten. „Mit der Aktion ‚Stromanbieterwechsel – aber sicher‘ haben wir aufgezeigt, wie man sicher wechseln und zugleich sparen kann“, so die Beratungsstellenleiterin.

Erfreulich: Die Verbraucherzentrale konnte im Oktober 2014 einen Vertrag mit der Stadt und der EDG schließen, der die Einrichtung mit seinen kompletten Angeboten der allgemeinen Verbraucherberatung, der Verbraucherinsolvenzberatung und der Umweltberatung für fünf weitere Jahre sichert. Damit war auch der Weg frei, noch im Dezember in barrierefreie Räume für Ratsuchende und Mitarbeiter in das Haus der ehemaligen Handwerkskammer an der Reinoldistraße 7-9 zu ziehen.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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