Novelle der Straßenverkehrsordnung ist seit dem 9. November in Kraft
Rasen jetzt teurer

Ab sofort wird es deutlich teurer.  | Foto: Magalski

Nach einer ersten Umstellung im April 2020 steht seit geraumer Zeit die erneute Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Raum. Jetzt ist sie mit einigen Änderungen und Verschärfungen am 9. November 2021 in Kraft getreten.

Neben Veränderungen im ruhenden Verkehr beim Parken in bestimmten Bereichen, enthält die neue StVO auch Verschärfungen im fließenden Verkehr bei der Einhaltung der höchstzulässigen Geschwindigkeit. So ist das Überschreiten der höchstzulässigen Geschwindigkeit innerorts ab 21 km/h mit 115 € sowie einem Punkt im Fahreignungsregister belegt. Außerorts beträgt das Bußgeld 100 €.

Fuß- und Radwege stärker geschützt

Weitere Neuerungen und Änderungen ergeben sich insbesondere für die Bereiche des allgemeinen Radverkehrs mit der Einrichtung von Fahrradzonen oder dem Parken und Halten auf einem Radweg/Radschutzstreifen (ab mindestens 55 €).
Parken ohne Parkschein wird ab sofort mit 20 € geahndet und das Gehwegparken ist bei Behinderung punktebewertet.
Für das Parken auf Gehwegen (ab sofort mindestens 55 €, bei Behinderung 70 € und einem Punkt), das Parken auf Carsharingparkplätzen, Parkplätzen für E-Fahrzeuge und das Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (alle mindestens 55 €) sowie einigen anderen Tatbeständen verschärfen sich die Verwarnungs- bzw. Bußgelder teils erheblich. 

"Dem Egoismus Einhalt gebieten"

Das Ordnungsamt sieht in den Veränderungen und Verschärfungen ein Signal des Gesetzgebers, die schwächeren Verkehrsteilnehmenden weiter zu stärken und den im Straßenverkehr mittlerweile immer mehr verrohenden Sitten und einem größer werdenden Egoismus Einhalt zu gebieten und Nutzungskonflikte zu entschärfen. Insbesondere das allgegenwärtige Gehwegparken kann nun angemessener und auch nachhaltiger kontrolliert sowie sanktioniert werden. Auch den Entwicklungen im Radverkehr wird mit den neuen Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldhöhen mehr Rechnung getragen.  

Vorerst keine Schwerpunktkontrollen  

Von besonderen Schwerpunktaktionen sieht das Ordnungsamt aktuell ab, appelliert jedoch an die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden, die Einhaltung der neuen bundesweiten Regelungen im ruhenden wie fließenden Verkehr genau zu beachten.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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