Professionelle Hilfe bei Behandlungsfehlern: AOK stärkt Rechte der Patienten
Führt eine Operation oder eine medizinische Behandlung zu einem Schaden, ist guter Rat erforderlich. Hilfe für die Betroffenen in dieser schwierigen Situation bieten die gesetzlichen Krankenkassen mit konkreten Angeboten.
„Der Patient darf in dieser Situation nicht allein gelassen werden. Daher unterstützen wir unsere Versicherten mit einer fachkundigen Beratung in unserem AOK-Kompetenzcenter Medizin. Damit stärken wir die Rechte der Patienten“, sagt PD Dr. Holger Thomsen, Leiter des Kompetenzcenters.
Vor allem in den operativen Fachrichtungen wie Chirurgie, Orthopädie oder Gynäkologie wird häufig der Vorwurf eines Behandlungsfehlers erhoben. In rund 80 Prozent der Fälle wird kein beweisbarer Medizinschaden festgestellt oder es handelt sich um unberechtigte Vorwürfe der Patienten.
Hier unterstützt die AOK die Ärzte und sonstigen Behandler bei der Aufklärung der Patienten. In den verbleibenden 20 Prozent ergeben sich allerdings weitere Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler.
Wenn sich ein vermuteter Behandlungsfehler bestätigt, wird er auch weiterverfolgt. In diesen Fällen koordiniert das AOK-Expertenteam aus Medizinern und Juristen zum Beispiel externe Gutachten, fertigt selbst welche an und stellt diese den Versicherten kostenlos zur Verfügung.
Dazu erhält der Patient Hinweise, welche Möglichkeiten er für das weitere Vorgehen hat.
Weitere Infos gibt die AOK-Faktenbox zum Thema ‚Behandlungs- und Pflegefehler‘ unter
Autor:Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd |
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