16. 000 Dortmunder Kita-Kinder betroffen/ Liste der "Kritischen Infrastrukturberufe"
Nur Notgruppen in Kitas und Schulen

Mit Umweltschutz setzten sich die Kita-Kinder an der Humboldtstraße auseinander, auch ihre Einrichtung ist jetzt von den Regelungen betroffen. Anstelle der 72 Kinder, werden jetzt 28 Kinder auf allen vier Etagen mit maximal fünf Kindern pro Notgruppe betreut.  | Foto: Schmitz
  • Mit Umweltschutz setzten sich die Kita-Kinder an der Humboldtstraße auseinander, auch ihre Einrichtung ist jetzt von den Regelungen betroffen. Anstelle der 72 Kinder, werden jetzt 28 Kinder auf allen vier Etagen mit maximal fünf Kindern pro Notgruppe betreut.
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Das Betreuungsverbot des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales für sämtliche Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege trifft in Dortmund rund 16.000 Kinder und ihre Familien. Ausgenommen davon sind Kinder von Eltern, die beruflich in "Kritischen Infrastrukturen" tätig sind. Die Landesregierung hat sich auf Leitlinien für diese Berufe verständigt, für Kinder der 1. bis 6. Klasse dieser Eltern wird auch eine Notbetreuung angeboten.

Die Entscheidung, ein Kind zur Betreuung in der Schule oder Kita aufzunehmen, dessen Eltern in einer der unten genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, treffen die Schul- und Kita-Leitungen und die Tageseltern. Grundlage ist ein Nachweis darüber, dass beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen. Darüber hinaus muss schriftlich vom Arbeitgeber beider Elternteile vorliegen, dass deren Präsenz am Arbeitsplatz für das Funktionieren der kritischen Infrastruktur notwendig ist.
Hierzu zählen Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen. Hierzu zählen laut Ministerium:

1. Sektor Energie
Strom, Gas, Kraftstoffversorgung (inklusive Logistik), insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
2. Sektor Wasser, Entsorgung
Hoheitliche und privatrechtliche Wasserversorgung
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
3. Sektor Ernährung, Hygiene
Produktion, Groß-und Einzelhandel (inklusive Zulieferung, Logistik)
4. Sektor Informationstechnik und Telekommunikation
insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze
5. Sektor Gesundheit
insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
6. Sektor Finanz- und Wirtschaftswesen
insbesondere Kreditversorgung der Unternehmen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers, Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes (insbesondere Auszahlung des Kurzarbeitergeldes)
7. Sektor Transport und Verkehr
insbesondere Betrieb für kritische Infrastrukturen, öffentlicher Personennah- und Personenfern- und Güterverkehr, Personal der Deutschen Bahn und nicht bundeseigenen Eisenbahnen zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, Personal zur Aufrechterhaltung des Flug- und Schiffsverkehrs
8. Sektor Medien
insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko-und Krisenkommunikation
9. Sektor staatliche Verwaltung (Bund, Land, Kommune)
Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen einschließlich Abschiebungshaft, Verfassungsschutz, aufsichtliche Aufgaben sowie Hochschulen und sonstige wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit sie für den Betrieb von sicherheitsrelevanten Einrichtungen oder unverzichtbaren Aufgaben zuständig sind, Gesetzgebung/Parlament
10. Sektor Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe
Sicherstellung notwendiger Betreuung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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