Regeln für Wochenmärkte in Dortmund
Nur mit Maske auf den Markt
Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass auf allen Wochenmärkten die Maskenpflicht gilt. Die Standbetreiber dürfen keine Waren an Personen ohne die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung verkaufen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Das Ordnungsamt bittet außerdem darum, auf dem Wochenmarkt die Abstandsregelungen einzuhalten.
Die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, kann für Beschäftigte auf Wochenmärkten durch wirksame Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Abtrennung durch Glas oder Plexiglas ersetzt werden.
Autor:M Hengesbach aus Dortmund-City |
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