Regeln für Wochenmärkte in Dortmund
Nur mit Maske auf den Markt

Wer über die Wochenmärkte bummelt, benötigt einen Mund- Nasenschutz- und wird gebeten, Abstände einzuhalten. | Foto: Schmitz
  • Wer über die Wochenmärkte bummelt, benötigt einen Mund- Nasenschutz- und wird gebeten, Abstände einzuhalten.
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Aus gegebenem Anlass weist das Ordnungsamt darauf hin, dass auf allen Wochenmärkten die Maskenpflicht gilt. Die Standbetreiber dürfen keine Waren an Personen ohne die vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung  verkaufen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Das Ordnungsamt bittet außerdem darum, auf dem Wochenmarkt die Abstandsregelungen einzuhalten.

Die Verpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, kann für Beschäftigte auf Wochenmärkten durch  wirksame Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Abtrennung durch Glas oder Plexiglas ersetzt werden.

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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