Nur in Schutzgebieten Kanäle prüfen
Die NRW-Landesregierung schlägt vor, das Landeswassergesetz bürgerfreundlich zu novellieren und damit Klarheit zu schaffen. „Die bundesgesetzliche Vorgabe, dass
Kanäle funktionsfähig und dicht sein müssen, gilt für alle und somit auch in NRW“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Allerdings hat sich die Regelung der früheren CDU/FDP-Landesregierung mit starren Fristen für eine Prüfung auf Dichtheit als bürgerunfreundlich und nicht praktikabel erwiesen.
„Wir schaffen jetzt mit der Novellierung Erleichterungen,ohne den Anspruch an einen umfassenden Boden- und Gewässerschutz zu schwächen“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. Wasser ist nach Aussagen des Ministers eine elementare Ressource und eine unverzichtbare Grundlage für das Leben von Mensch, Flora
und Fauna. „Es ist daher erforderlich, Grund- und Oberflächengewässer
nachhaltig zu schützen“, betonte der Minister.
Das Land NRW wird deshalb zeitgleich zur Novellierung des Landeswassergesetzes ein Monitoring-Programm auflegen, das mögliche Beeinträchtigungen des Grundwassers durch undichte private Abwasserleitungen über einen Zeitraum von fünf Jahren untersucht. Dies kündigte Remmel nach Beratungen an. „Gegenüber der bisherigen Regelung aus Zeiten der CDU und FDP soll die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Abwasserkanälen im Verfahren und vom Umfang her vereinfacht und die Umwelt trotzdem geschützt werden“, sagte Minister Remmel.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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