Infos für Dortmunder Eltern
Notbetreuung für Kinder

Kita Kuithanstraße | Foto:  Archivfoto

Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger hat sich in einem Schreiben an die Eltern von Kindern in der Tagesbetreuung gewandt. Der Brief informiert über den Betrieb der Kitas und der Kindertagespflege und ist online zu finden unter dortmund.de/corona-betreuung.

Der Jugendminister NRW,  Dr. Stamp, hat mitgeteilt, wie die Notbetreuung in NRW, die auf Grund der vom Bundestag beschlossenen Regelung seit dem 26.4. für Dortmund im Konkreten aussieht.

Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind folgende Kinder und Familien:

  • Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist. Das ist der Fall, wenn der Besuch der Kindertagesbetreuung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen nach §8a des Achten Buches Sozialgesetzbuch erforderlich ist sowie Kinder, die diese Angebote in Folge einer Entscheidung nach den §§ 27 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Hilfen zurErziehung) wahrnehmen.
  • Besondere Härtefälle in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt.
  • Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kindertagesbetreuungsangeboten aktiv angesprochen und eingeladen.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind,und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
  • Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

Eltern sollen Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich
ist.

Eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb
erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Dortmund an fünf aufeinander folgenden Werktagen wieder unter 165 liegt.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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