Schnee und Eis: Von 7 bis 20 Uhr müssen Wege in Dortmund schneefrei geräumt werden
Meist müssen Mieter Schnee schippen
Wer heute früh zum Schneeräumen raus wollte, musste sich oft erst den Weg durch die Schneeverwehung vor der Haustür bahnen. Und das Schneeschaufeln ersetzte bei der dicken Schneedecke, die sich über Nacht angesammelt hatte, den Frühsport. Doch je nach Satzung ist laut Eigentümerverband Haus und Grund jeder Eigentümer schon morgens ab 7 oder 8 Uhr zum Räumen der Gehwege verpflichtet und das bis abends um 20 Uhr.
Streupflicht auf Mieter übertragen
Mit den heftigen Schneefällen am Wochenende ist eine große Aufgabe auf die Haus- und Grundstückseigentümer zugekommen: Sie sind zur Räumung der Gehwege und Bürgersteige verpflichtet. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Dortmund hin. „Zwar ist die Schneeräumpflicht grundsätzlich Sache der Stadt, doch die hat ihre gesetzliche Verpflichtung durch die Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der an der Straße liegenden Grundstücke übertragen“, erläutert Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Bach die Rechtslage. In den meisten Fällen wiederum habe der Mieter die Schneeräum- und Streupflicht durch eine Regelung im Mietvertrag übernommen.
Strenge Anforderungen der Gerichte
Die Gerichte stellten ziemlich strenge Anforderungen an die Schneeräumpflicht. "Kommt ein Mieter seiner Streupflicht nicht nach und kommt es aufgrund von Schnee- und Eisglätte auf dem Gehweg zu einem Unfall, bei dem sich Personen verletzen, kann sich der Mieter neben Schadensersatzansprüchen einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung aussetzen“, erläutert Dr. Bach und verweist auf nachfolgende Übersicht zur Streu- und Schneeräumpflicht in Dortmund:
Ein Streifen schnee- und eisfrei halten
Der Umfang der Streupflicht richtet sich danach, was zur gefahrlosen Benutzung des Bürgersteiges erforderlich ist. Es ist nicht erforderlich, dass die gesamte Breite des Bürgersteigs zwischen Hauswand und dem Bordstein gestreut wird. Es reicht aus, wenn ein Streifen schnee- und eisfrei gehalten wird, der es zwei Fußgängern gestattet, vorsichtig nebeneinander vorbeizukommen. Ausdrücklich regelt die Dortmunder Straßenreinigungssatzung, dass Gehwege grundsätzlich in einer Breite von 1,50 Metern von Schnee zu räumen sind. Ist kein Gehweg vorhanden, gelten die Straßenränder in einer Breite von 1,50 Meter als Gehweg.
Wann muss geräumt werden?
Die Streupflicht entsteht, wenn die Fläche des Gehweges durch das winterliche Wetter so glatt wird, dass dadurch eine Gefahr für die Fußgänger erwächst. In der Regel ist mit dem Streuen so rechtzeitig zu beginnen, dass der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird. Die Straßenreinigungssatzung verpflichtet zur Schnee- und Eisbeseitigungspflicht von 7 Uhr morgens bis zum Abend um 20 Uhr. Grundsätzlich besteht nachts daher keine Streupflicht. Zu vorbeugenden Sicherungsmaßnahmen gegen nur eine möglicherweise drohende Vereisung oder Glätte ist der Anlieger jedoch nicht verpflichtet.
Räumpflicht bei Dauerschnee
Sofern es die Witterungsverhältnisse erfordern, ist sogar mehrfach am Tage zu streuen. Die Verpflichtung entfällt jedoch ausnahmsweise dann, wenn wegen eines stärkeren Schneefalles oder eines gefrierenden Regens das Streuen auf die Beseitigung der Glätte keinen Einfluss mehr hat und somit sinnlos ist.
Übertragung der Räumpflicht
Auch kann ein Anlieger seine Schneeräumpflicht komplett auf einen Dritten, zum Beispiel an ein Dienstleistungsunternehmen, übertragen, wenn die Stadt dem ausdrücklich auf Antrag zugestimmt hat. Dann haftet nicht mehr der Anlieger der Straße, sondern der Dritte. Dieser muss allerdings dann auch über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen. Anders ist es bei der im Rahmen eines Mietverhältnisses üblicherweise auf den Mieter übertragenen Schneeräumpflicht. Hier bleibt der Hauseigentümer weiterhin in der Haftung, hat aber gegenüber seinen Mietern eine Überwachungspflicht.
Ersatz bei Alter und Krankheit
Ist der Mieter wegen Alters oder Krankheit nicht in der Lage, den übernommenen Winterdienst durchzuführen, so hat er rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass er von einer anderen Person durchgeführt wird. So sieht es jedenfalls die überwiegende Rechtsprechung. Zum Beispiel hat das Landgerichts Flensburg einen Mieter, der zu 50 Prozent schwerbehindert ist und einen Herzschrittmacher trägt, verurteilt, seiner vertraglichen Verpflichtung zur Schneeräumung nachzukommen. Das Gericht war der Auffassung, dass der Mieter ggf. eine Ersatzkraft zu stellen hat, auch wenn er sie bezahlen muss (20.11.1986, AZ 1 S 23/86). Gleiches gilt im Übrigen auch für diejenigen, die tagsüber aus beruflichen Gründen oder aber urlaubsbedingt verhindert sind.
Stumpfe Stoffe streuen
Die Straßenreinigungssatzung regelt auch, dass als Streumittel nur abstumpfende Stoffe verwendet werden dürfen, auftauende St und kommt es aufgrund von Schnee- und Eisglätte auf dem Gehweg zu einem Unfall, bei dem sich Personen verletzen, kann sich der Mieter neben Schadensersatzansprüchen einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung aussetzen“, erläutert Dr. Bach und verweist auf nachfolgende Übersicht zur Streu- und Schneeräumpflicht in Dortmund:
Tipps der Versicherer
In weiten Teilen von NRW hat Extremwetter zu Eisregen, Schneefällen und gefährlicher Glätte geführt. Wenn es zum Unfall kommt, weil der Streupflichtige versagt hat, geht es um den Schadenersatz. Das kann den Eigentümer oder den Mieter treffen, den Hausmeister oder sonst jemanden, der mit der Verkehrssicherungspflicht der Wege beauftragt war. Die Spannweite des Schadenersatzes ist dabei groß: Sie reicht von der Reinigung eines verschmutzten Mantels bis zur lebenslangen Rente.
Haftpflichtversicherung gefordert
"Dann sind die privaten Haftpflichtversicherungen der Räumpflichtigen gefordert. Sie sehen sich zuerst die Uhrzeit des Unfalls an und was die jeweilige Ortssatzung dazu meint", berichtet Bodo Temme, Sprecher des Bezirks Dortmund/Unna im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Danach will man wissen, ob den Versicherten ein Verschulden trifft. Wenn ja, zahlt die Versicherung für ihn, wenn nicht, wehrt sie den Anspruch eines Geschädigten ab.“
Wasserleitungen außen leeren
Eine oft unterschätzte Nebenfolge der plötzlich einsetzenden Minustemperaturen sind auch zugefrorene und gerissene Wasserleitungen in nicht geheizten und leer stehenden Gartenlauben, Schuppen etc. In der kalten Jahresperiode verlangen deshalb die Wohngebäude- und Hausratversicherungen in nicht ständig genutzten Wohnungen oder Häusern das Absperren der außenliegenden Wasserleitungen oder deren schützende Innenbelüftung. „Stellen die Versicherungen Gleichgültigkeit und Untätigkeit des Hauseigentümers als "Obliegenheitsverletzung" fest, können sie die Zahlung mindern“, betont Temme.
Scheiben nicht enteisen ist fahrlässig
Auch bei Autofahrer ist jetzt erhöhte Vorsicht angesagt, weil sich die Unfallgefahr durch glatte Straßen erhöht. Außerdem sollten vor Fahrtantritt die Pkw-Scheiben eisfrei sein, um einen klaren Durchblick zu erlauben. Passiert nämlich aufgrund einer eingeschränkten Sicht ein Unfall, können die Kfz-Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit werten und ihre Entschädigungsleistung einschränken.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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