LEG umgeht Gesetzesänderung zur Kabel-TV-Versorgung

Foto: Eigenes Foto

Am 30. Juni 2024 endet das sogenannte Kabelprivileg. Bis dahin können Vermietende einen Sammelvertrag für alle Wohnungen abzuschließen und die Kosten der TV-Versorgung über die Betriebskosten abzurechnen. Per Gesetz endet somit diese Versorgung mit TV automatisch zum Ende des laufenden Monats. Mieterinnen und Mieter, die ihren TV-Empfang nicht über andere Dienste wie Internet beziehen, müssen sich dann selbst um einen neuen Anbieter kümmern. Um ihm das zu erleichtern, bieten manche Vermietende einen freiwilligen Abschluss von Anschlussverträge an. Stimmen Mieterinnen und Mieter zu, sind die Kosten für die Kabel-TV-Versorgung im Rahmen des Anschlussvertrages zu zahlen.

Einen völlig anderen Weg schlägt der Wohnungskonzern LEG ein. Unter dem Slogan „Wir bleiben Ihr günstiger Profi-Anbieter für TV und Multimedia“ eröffnet das Unternehmen seinen Kunden (pdf) , sie auch zukünftig weiterhin zum gleichen Preis mit TV zu versorgen. Eine Zustimmung zur TV-Versorgung wird nicht eingeholt. Im Gegenteil, die LEG verlangt ausdrücklich eine Kündigung, von Mietenden, die das nicht möchten.

„Absolut dreist und rechtswidrig“ bewertet dieses Verhalten Martin Grebe, Leiter des Bereichs Miet- und Wohnungsrecht des Mietervereins Dortmund und Umgebung e.V. „Mit der ab dem 01.07.2024 vorgesehene Praxis umgehe, die LEG, die klaren rechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers. Verträge kommen nur durch ausdrückliche Annahme eines Vertragsangebotes zustande und nicht durch Schweigen auf ein Informationsschreiben, das nicht einmal die Gesetzeslage korrekt wiedergebe.“, stellt Martin Grebe fest. Offenbar, so der Mieterverein Dortmund, setzt das Unternehmen auf rechtliche Unkenntnis oder schlichtweg auf Untätigkeit seiner Mieter und Mieterinnen, um sich das TV-Geschäft auch zukünftig nicht entgehen zu lassen.

Der Mieterverein Dortmund fordert die LEG daher auf, von der geplanten Regelung Abstand zu nehmen. Mieter:innen, so die Forderung des Vereins, sind gesetzeskonform zu informieren. Das Unternehmen kann allenfalls ein Wahl-Angebot zur TV-Versorgung unterbreiten. Dieses bedarf dann der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme.

Obwohl der Mieterverein Dortmund das Vorgehen der LEG für rechtsmissbräuchlich hält, rät er betroffenen Mietern und Mieterinnen zur Vorsicht, sollte die LEG ihre Geschäftspraxis nicht doch noch ändern.

„Betroffene können vorsorglich einer Abbuchung von TV-Kosten durch die LEG ab Juli widersprechen oder die Mietzahlungen um den bisherigen Anteil für TV Versorgung kürzen. Damit wäre ausreichend klargestellt, dass eine automatische Versorgung durch die LEG nicht gewünscht ist.“, erläutert Martin Grebe.

Neue Regelungen Augen auf bei Kabelverträgen (MieterForum Dortmund Nr. 75)

FAQ: Ende des Nebenkostenprivilegs (DMB)

TV-Empfang – Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Autor:

Tobias Scholz aus Dortmund-City

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