Neuer Bildungsgang „Fachoberschule Polizei“ am Konrad-Klepping-Berufskolleg in Dortmund startet im Sommer 2022
Kolleg öffnet den Weg ohne Abitur zur Karriere bei der Polizei

Auch ohne Abitur Polizist zu werden, im Bild die Vereidigung im Oktober, ermöglicht ab dem Sommer ein neuer Bildungsgang im Konrad-Klepping-Berufskolleg.  | Foto: Polizei
  • Auch ohne Abitur Polizist zu werden, im Bild die Vereidigung im Oktober, ermöglicht ab dem Sommer ein neuer Bildungsgang im Konrad-Klepping-Berufskolleg.
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Das Konrad-Klepping-Berufskolleg in Dortmund erhält einen neuen Bildungsgang für den Polizeivollzugsdienst: In einem Schulversuch wird die Ausbildung „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst“ (kurz: Fachoberschule Polizei) eingerichtet.

Die Ausbildung dauert zwei Jahre und geht auf einen Vorschlag der Landesregierung zurück. Der neue Bildungsgang richtet sich besonders an Bewerber mit einem mittleren Schulabschluss und ermöglicht ihnen einen optimalen Zugang zum Polizeidienst samt Aufstiegschancen.

Einstieg nach der 10.Klasse möglich

Eine Ausbildung im sogenannten mittleren Dienst gibt es bei der Polizei Nordrhein-Westfalen schon seit Jahren nicht mehr. Der Einstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst ist nur mit Abitur möglich. Der neue Bildungsgang wird SchülerInnen nach der zehnten Klasse den Einstieg in den Polizeivollzugsdienst des Landes NRW ermöglichen, wenn sie einen mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) bzw. eine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe haben.

Qualifikation für duales Studium

Die AbsolventInnen in diesem neuen Bildungsgang qualifizieren sich zugleich für ein anschließendes Studium an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW. Sie erwerben in der „Fachoberschule für Polizei“ daher nicht nur Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, sondern zugleich auch die Fachhochschulreife (FHR). Sie ist Voraussetzung für ein Studium an der Hochschule für Polizei und Verwaltung NRW. Der Schulversuch beginnt mit dem Schuljahr 2022/23, also am 1. August 2022.

Voraussetzung: Praktikumsplatz bei der Polizei

Um an der Fachoberschule für Polizei aufgenommen zu werden, benötigen die BewerberInnen den Nachweis eines Praktikumsplatzes bei der Polizei NRW. Die Polizei vergibt die Praktikumsplätze in einem Auswahlverfahren, das bereits alle Bestandteile für eine spätere Aufnahme in die Laufbahn als AnwärterIn im gehobenen Polizeivollzugsdienst umfasst.

Der Unterricht am Berufskolleg erfolgt in der Fachoberschule im ersten Jahr (FOS 11) in Teilzeit. Das begleitende Praktikum dazu, ebenfalls in Teilzeit, erstreckt sich über die gesamte Klasse 11 (vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres). Unterrichts- und Praktikumszeiten sprechen das Berufskolleg und die zuständige Organisationseinheit der Polizei untereinander ab. Die Klasse 12 findet vollständig (in Vollzeit) am Berufskolleg statt.

Bewerbungsphase beginnt im November

Die Bewerbungsfrist für einen Praktikumsplatz beginnt voraussichtlich am 1. November 2021 für das Folgeschuljahr 2022/23, in dem der Schulversuch startet. Am Konrad-Klepping-Berufskolleg gelten für die Bewerbungen die üblichen Anmeldetermine der Berufskollegs (www.konrad-klepping-berufskolleg.de).

Bei erfolgreichem Abschluss und dem Erwerb der Fachhochschulreife können die AbsolventInnen, wenn sie die beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, voraussichtlich zum 1. September ihres Abschlussjahrs mit der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst als KommissaranwärterInnen auf Widerruf beginnen.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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