Stadt Dortmund setzt Abwasser-Gebührenbescheide vorläufig aus
Klage gegen Gebühren
Der Verband Wohneigentum NRW e.V. unterstützt die Klage eines Bürgers gegen die Abwassergebührenbescheide der Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Bis zum Ende des Klageverfahrens bringt die Stadt alle anderen Verfahren, in denen Bürger Widerspruch gegen die Abwassergebühren einlegen, zum Ruhen.
Die Abwassergebühren sind aktuell Streitthema zwischen Kommunen und Bürgern. Nach Ansicht der Verbände Wohneigentum NRW e.V., dem Bund der Steuerzahler NRW sowie Haus & Grund NRW seien die aktuell erhobenen Zinssätze von bis zu 5,92 Prozent bei der Kalkulation der Gebühren nicht mehr zeitgemäß. Als Grundlage für diesen Zinssatz wird der Durchschnitt von Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere der letzten 50 Jahre herangezogen und mit einem Sicherheitszuschlag von 0,5 Prozentpunkten versehen.
Zu hohe Zinssätze angesetzt
„An der Berechnung gibt es viel zu kritisieren“, betont Michael Dröge, stellvertretender Vorsitzender des Verbands Wohneigentum NRW e.V., das Vorgehen der Kommunen. „Die Kommunen erheben auch heute noch Zinssätze, wie sie vielleicht vor 15 Jahren noch angemessen gewesen wären. Heute aber wirken diese Aufschläge wie aus der Zeit gefallen und dienen nach unserer Auffassung nur noch als zusätzliche Einnahmequelle. Das halten wir allerdings für nicht gerechtfertigt.“
Musterprozess abwarten
Der Verband Wohneigentum NRW e.V unterstützt daher die Klage eines Dortmunder Bürgers vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Der angestrengte Musterprozess solle endgültig Klarheit in die Berechnungsgrundlage der Abwassergebühren bringen. Mittlerweile hat sich die Stadt Dortmund auf Initiative des Verband Wohneigentum bereit erklärt, bis zum Abschluss des Klageverfahrens die Widerspruchsverfahren nicht nur der Verbandsmitglieder, sondern aller Dortmunder Bürger auszusetzen.
„Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich“, fährt Dröge fort. „Die gerichtliche Klärung bringt Rechtssicherheit nicht nur für die Bürger, sondern auch für die Kommunen. Am Ende erspart es allen beteiligten Parteien Ärger und viel Papierkram bis zum Ende des Verfahrens.“
Verband: Gebührenbescheiden widersprechen!
Der Verband Wohneigentum NRW e.V. empfiehlt weiterhin, gegen eingehende Abwasser-Gebührenbescheide Widerspruch einzulegen. Nur dann müssten bei einem für die Bürger positiven Urteil zu viel gezahlte Gebühren von den Kommunen auch zurückerstattet werden. Der Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei einem Widerspruch die Zahlungsverpflichtung erfüllt werden muss, um unnötige Säumniszuschläge zu vermeiden.
Ein passendes Widerspruchs-Formular gibt es hier, beim Verband Wohneigentum NRW e.V.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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