Keine Zeit zum Kranksein: Haushaltshilfen unterstützen Familien im Notfall

Wenn ein Elternteil ausfällt, ist eine Haushaltshilfe besonders wichtig. Sie betreut die Kinder, kauft ein oder bereitet Mahlzeiten zu. | Foto: Foto: AOK/hfr
  • Wenn ein Elternteil ausfällt, ist eine Haushaltshilfe besonders wichtig. Sie betreut die Kinder, kauft ein oder bereitet Mahlzeiten zu.
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Kinder, Job oder Haushalt - Eltern haben eigentlich keine Zeit zum Kranksein. Doch was tun, wenn es einen doch erwischt? Eine schwere Grippe oder ein gebrochenes Bein. Wer kümmert sich dann um den Haushalt und die Kinder? In diesen Fällen helfen die Krankenkassen mit einer Haushaltshilfe. Die AOK NORDWEST zum Beispiel übernimmt umfangreiche Mehrleistungen.

Erkrankt ein Elternteil, gerät das gewohnte Familienleben meist ins Stocken. Vor allem dann, wenn der Partner voll berufstätig ist und die Großeltern weit weg wohnen. Dann ist es wichtig, dass schnell jemand einspringt und sich um die Kinder und den Haushalt kümmern kann. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen an den Kosten für eine Haushaltshilfe.

Kosten für eine Haushaltshilfe

„Doch dies sollte im Fall der Fälle so schnell wie möglich bei der zuständigen Krankenkasse beantragt und das weitere Vorgehen besprochen werden“, rät AOK-Sprecher Jens Kuschel. Junge Familien können zum Beispiel Haushaltshilfe erhalten, wenn einem Elternteil wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Kur oder einer akuten schweren Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Lebt im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ist behindert und auf Hilfe angewiesen, kann eine Haushaltshilfe die Familie bis zu 26 Wochen lang unterstützen.

Sollten keine Kinder im Haushalt leben, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei akuter schwerer Krankheit eine Haushaltshilfe für längstens vier Wochen. Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person helfen kann.

AOK zahlt mehr

Die AOK NORDWEST übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe bei akuter schwerer Krankheit unter bestimmten Bedingungen als Mehrleistung sogar über den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum von 26 Wochen hinaus. Außerdem hat sie die Altersgrenze für im Haushalt lebende Kinder auf die Vollendung des 14. Lebensjahres erweitert.

Näheres online unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="https://nordwest.aok.de/">www.aok.de/nw.</a>

Mehr Ratgeberbeiträge auch auf unserer Themenseite:<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.lokalkompass.de/themen/gesundheit-in-dortmund.html">Gesundheit in Dortmund</a>

Autor:

Holger Schmälzger aus Dortmund-Süd

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