Heizung austauschen: Diese Förderungen für erneuerbare Energien sollten Sie nutzen
Wer bei Heizung und Warmwasser auf erneuerbare Energien setzt, kann mit Zuschüssen von der Bundesregierung rechnen. Alles was Sie über die Förderung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wissen müssen, erfahren Sie hier.
Was wird überhaupt gefördert?
Die Flüssiggaspreise sind seit Jahren günstiger als Ölpreise. Trotzdem muss irgendwann die Heizung ausgetauscht werdenWer seine alte Gas- oder Ölheizung durch eine ersetzt, die statt mit fossilen Brennstoffen mit erneuerbarer Energie funktioniert, kann auf eine Förderung des Staates hoffen. Die Förderung betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsbauten. Seit Januar 2020 sind die Zuschüsse für neue Heizungen höher. Statt der bisherigen Festbetragsförderung gilt nun eine anteilige Förderung von bis zu 45 Prozent. Die genauen Voraussetzungen der einzelnen Förder-Optionen finden Sie auf der Seite des BAFA.
Solarthermie
Bei Solarkollektoren beträgt die Förderung bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten für die Errichtung oder Erweiterung der Anlagen.
Die Voraussetzungen sind unter anderem:
- Nutzung dient überwiegend der Warmwasserbereitung und / oder der Raumheizung
- Bruttokollektorfläche von 3 bis 100 Quadratmetern
Biomasse
Hier betrifft die staatliche Förderung die Installation von Pelletöfen mit Wassertasche, Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackschnitzeln, Kombinationskessel oder emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Es werden bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Die Voraussetzungen sind unter anderem:
- min. 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung
Wärmepumpen
Ebenfalls mit Förderungen von bis zu 35 Prozent können Sie bei der Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen rechnen.
Die Voraussetzungen sind unter anderem:
- Nutzung dient überwiegend der Warmwasserbereitung und / oder Raumheizung oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz
Hybridheizung
Bei EE-Hybridheizungen, die verschiedene Technologie-Komponenten der erneuerbaren Energie kombinieren, beträgt die Förderung bis zu 35 Prozent. Bei Gas-Hybridheizungen, bei der eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren EE-Komponenten kombiniert wird, beträgt die Förderung bis zu 30 Prozent. Ebenso kann man mit dem KfW-Programm 430 Förderungen beantragen.
Die Voraussetzungen sind unter anderem:
- die thermische Leistung der regenerativen Wärmeerzeuger muss mindestens 25 Prozent der Heizlast des Gebäudes betragen.
Weitere Förderung durch Austausch alter Ölheizungen
Ersetzt eine der aufgeführten förderfähigen Heiz-Systeme eine alte Ölheizung, wird der Fördersatz um weitere 10 Prozent erhöht. In diesem Fall sind also Förderungen bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Wird auch eine nachträgliche Optimierung gefördert?
Auch die nachträgliche Optimierung von geförderten Anlagen ist bezuschussungsfähig. Dies betrifft insbesondere den Heizungs-Check zur Optimierung von Anlagen die seit mindestens 3 und maximal 7 Jahren in Betrieb sind. Ebenso wird der Wärmepumpen-Check nach mindestens einem Betriebsjahr gefördert.
In 3 Schritten zum Zuschuss
Die Förderungen für erneuerbare Energie für Heizungssysteme muss zwingend vor dem Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages beantragt werden. Ausschließlich Planungsleistungen, also beispielsweise Kosten- und Aufwandsschätzungen, sind vor der Antragsstellung möglich. Die entsprechenden Anträge können beim BAFA online ausgefüllt und eingereicht werden.
Wichtig: Die im Antrag angegebenen Kosten können im weiteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden. Daher sollten Sie bereits bei der Antragsstellung Kostenvoranschläge für alle relevanten Leistungen vorliegen haben.
Der Förderprozess kann in drei Schritte unterteilt werden:
1) Antrag einreichen
Die Anträge können Sie online auf der Website des BAFA einreichen. Frühestens nach der Eingangsbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten, können Sie Verträge zur Umsetzung der Heizungs-Erneuerung abschließen.
2) Zuwendungsbescheid erhalten
Sollte die Prüfung positiv ausfallen, erhalten Sie einem nächsten Schritt den Zuwendungsbescheid des BAFA per Post. In diesem Schreiben wird auch der Bewilligungszeitraum festgelegt.
3) Nachweise senden
Als letzten Schritt gilt es, die Verwendungsnachweiserklärung und weitere Nachweisunterlagen, also beispielsweise Rechnungen, online an das BAFA zu übermitteln. Behalten Sie auch hier den Bewilligungszeitraum im Blick. Nach einer weiteren positiven Prüfung wird Ihnen der Zuschuss überwiesen.
Autor:theresa jansen aus Dortmund-City |
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