Große Gefahr auf zugefrorenen Teichen

Verboten ist das Eislaufen auf dem zugefrorenen Teich nicht  nur im Rombergpark. | Foto: Archiv
  • Verboten ist das Eislaufen auf dem zugefrorenen Teich nicht nur im Rombergpark.
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Die Stadt Dortmund weist darauf hin, dass zugefrorene städtische Gewässer grundsätzlich nicht zum Betreten freigegeben werden. Die Stadt führt keinerlei Prüfungen hinsichtlich der Eisstärke und der Tragfähigkeit durch und macht dazu auch keine Angaben. Wer vereiste städtische Wasserflächen betritt, handelt daher stets auf eigene Gefahr. Sollte es dennoch dazu kommen, dass ein Mensch oder ein Tier im Eis einbricht, wird die Spezialeinheit – Wasserrettung alarmiert.
"Eine Selbstrettung aus der bedrohlichen Lage ist meist unmöglich, da beim Befreiungsversuch die Eisfläche weiter einbricht und so kaum eine Möglichkeit besteht wieder auf die Eisfläche zu gelangen", warnt Stadtsprecher Hans-Joachim Skupsch. Des Weiteren würde der Versuch aufgrund der niedrigen Temperaturen zu einer vollständigen Erschöpfung bis hin zur Bewusstlosigkeit des Betroffenen führen.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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