Entlastungsbetrag anders nutzbar
Flexible Pflege-Regelung

Wie Hilfen flexibel für Pflegebedürftige in der Krise gehandhabt werden dürfern, darüber informiert das das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund. | Foto: AST
  • Wie Hilfen flexibel für Pflegebedürftige in der Krise gehandhabt werden dürfern, darüber informiert das das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund.
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Während der Corona-Krise gelten für anerkannte Unterstützungsangebote für pflegebedürftige Menschen flexiblere Regelungen. Darauf weist nun das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Dortmund hin.

Oft sind es niedrigschwellige Hilfen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen das Leben erleichtern und dazu beitragen, den Alltag besser zu bewältigen. Wird ein Hilfsangebot in Anspruch genommen, das als Unterstützung im Alltag anerkannt ist, können Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1) den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung von bis zu 125 Euro monatlich einsetzen.
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz weist darauf hin, dass Unterstützungsangebote auch in der Corona-Krise zur Verfügung stehen. Die Landesregierung hat bis zum 30. September die Möglichkeit geschaffen, dass alle anerkannten Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag auch „Dienstleistungen bis zur Haustür erbringen“ dürfen. Dazu gehören auch Einkaufen, die Übernahme von Botengängen oder Hilfen, die keinen direkten persönlichen Kontakt erfordern.
Auch wird die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe erleichtert. Menschen, die hier helfen, können mit dem Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Ehrenamtliche an einem Qualifikationskurs teilgenommen hat. Bis Ende September verzichten die Pflegekassen auf den Nachweis. Näheres Tel: 50-26500 oder -25694.

Autor:

M Hengesbach aus Dortmund-City

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