Ferienjobs: Viele der 900 Biergärten und Cafés suchen im Sommer Aushilfen

Viele Gastro-Betriebe suchen jetzt im Sommer Aushilfen. | Foto: NGG
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Ein paar Wochen lang kellnern und das Taschengeld aufbessern: Viele Jugendliche in Dortmund starten jetzt mit dem Ferienjob. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Schülern, sich dabei auch über ihre Rechte zu informieren. „Wer zwischen 15 und 17 ist, der darf bis zu acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Jugendliche, die länger als sechs Stunden täglich im Restaurant oder an der Bäckertheke jobben, haben Anspruch auf eine Stunde Pause“, sagt Manfred Sträter von der NGG Dortmund. Allein rund 900 Gastro-Betriebe gibt es in Dortmund – ein großer Teil von ihnen suche noch Saisonkräfte, schätzt Sträter.

Tipp: Arbeitsvertrag schriftlich machen  

Die Gewerkschaft rät, einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu machen. „Gerade in der Gastronomie kommt es immer wieder vor, dass Chefs auch mal kreativ werden, wenn es um den Lohn geht. Da werden gern mal Überstunden ,geschlabbert‘ oder Löhne mit Naturalien ,bezahlt‘. Deshalb sollten im Vertrag Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn ganz klar geregelt sein“, sagt Sträter.
Der NGG-Geschäftsführer kritisiert hierbei, dass 15- bis 17-Jährige noch immer vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind. „Doch auch Schüler sollten mindestens die überall vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde bekommen. In Restaurants und Gaststätten müssten es sogar 9,25 Euro sein – so hoch ist nämlich der NRW-Mindestlohn für das Gastgewerbe.“

Riskante Arbeiten sind tabu

Ebenfalls wichtig: Riskante Arbeiten, etwa mit Gefahrstoffen, sind für Ferienjobber nach dem Jugendschutzgesetz tabu. Wenn doch einmal etwas passiert, dann greift die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Der Schutz gilt ab dem ersten Arbeitstag und auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. Zudem ist der Ferienjob klar begrenzt – für Schüler auf vier Wochen im Sommer. „Denn am Ende sind die Ferien ja auch zur Erholung da“, so Sträter.
Jobangebote finden Jugendliche unter Schülerjobs . Wer volljährig ist, kann auch die Online-Börse der Arbeitsagentur nutzen: Jobbörse Arbeitsagentur.

Ferienjobs bleiben meist steuerfrei

Viele Schüler und Studenten, die sich in den Sommermonaten durch Ferienjobs etwas hinzuverdienen, stellt sich immer auch die Frage: Muss ich das versteuern? „Letztlich zahlen die allermeisten Ferienjobber überhaupt keine Steuern“ sagt Arndt Hochstrate, stellvertretender Leiter des Finanzamts Dortmund-Hörde. Er empfiehlt, nur ein paar steuerliche Hinweise zu beachten: „Dem Arbeitgeber sind ihre Steuer-Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt, mitzuteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Religion, elektronisch abrufen.“

Lohnsteuer zurückholen 

Behält der Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer ein, können sich die Ferienjobber diese nach Ablauf des Kalenderjahres mit einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zurückholen. „Bei einem Bruttoarbeitslohn von bis zu 12.353 Euro im Jahr 2018 fällt zum Beispiel in der Steuerklasse I, also für Ledige, gar keine Lohnsteuer an“, so Hochstrate.

Minijob bis zu 450 Euro 

Eine andere Möglichkeit sei, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines 450-Euro-Jobs die Lohnsteuer pauschal versteuert und diese für den Ferienjobber übernimmt. In diesem Fall ist der sogenannte Minijob nicht im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erfassen. Hochstrate rät, die unterschiedlichen Besteuerungsmöglichkeiten in einem Gespräch mit dem Arbeitgeber vorab zu klären.

Weitere Informationen und Einzelheiten können Sie unter Finanzverwaltung den Broschüren „Steuertipps für Schülerinnen, Schüler und Studierende“ und „Steuertipps für alle Steuerzahlenden“ entnehmen.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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