Familienreisepass wird ungültig
Wenn Kinder kein eigenes Ausweisdokument besitzen sondern im Reisepass der Eltern eingetragen sind, dann spricht man bei derartigen Ausweisdokumenten vom sogenannten „Familienpass“. Die Bürgerdienste weisen darauf hin, dass derartige Familienpässe ab dem 26. Juni in der bislang ausgestellten Form für die Kinder ihre Gültigkeit verlieren. Der Reisepass des Elternteils mit dem eingetragenen Kind behält für den Passinhaber zwar seine Gültigkeit, für das Kind muss ab dem obengenannten Stichtag ein eigenes Ausweisdokument ausgestellt sein.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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