FABIDO-Eltern sollen Geld für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten erstattet bekommen
Familien bei Beiträgen für Betreuung entlasten
Die Verwaltungsspitze befasste sich mit der Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule für zwei Monate. Die Stadt gibt das Angebot des Landes NRW für Mai und Juni aufgrund der durch die Pandemie verursachten reduzierten Betreuungsangebote keine Elternbeiträge zu erheben, an die Eltern weiter.
Wie genau die Aussetzung der Beiträge abgewickelt werde, stehe noch nicht fest. „Uns ist es wichtig, den Eltern jetzt ein positives Signal zu senden. Mit einer Ratsentscheidung wollen wir die Rechtsgrundlage für die finanzielle Entlastung der ohnehin stark belasteten Familien schaffen, so dass die Beiträge für Kitas, OGS und die Kindertagespflege in diesem und im nächsten Monat gar nicht erst erhoben werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Betreuung in Anspruch genommen worden ist“, betont Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger.
NRW soll Beiträge erstatten
„Aber: Wir teilen auch unverändert die Auffassung des Städtetages NRW, dass das Land die Rückerstattung von Elternbeiträgen seit Februar 2021 übernehmen muss - und dies auch in vollem Umfang", ergänzt sie. Dies würde die Städte in die Lage versetzen, auch die Beiträge für die Monate zurückzuerstatten, in denen der Minister die Eltern aufgefordert hat, auf Betreuung zu verzichten.
Ebenfalls grünes Lichte geben soll der rat, um die Eltern der Kinder, die FABIDO-Kitas besuchen, bei der Zahlung der Verpflegungsentgelte zu entlasten.
Satzung wird geändert
Dafür soll eine neue Satzung ab dem 1. Januar beschlossen werden. Denn viele Eltern folgten dem Appell des NRW-Familienministers und brachten ihre Kinder nicht in die Kita, müssten aber laut alter Satzung trotzdem das Kita-Essen bezahlen. „Wir können absolut nachvollziehen, dass diese Verpflichtung bei den Eltern für Unmut sorgt. Daher wollen wir den Familien die Verpflegungsbeiträge, für die sie keine direkte Gegenleistung bekommen konnten, zurück erstatten", spricht sich Schneckenburger für einen neuen Pandemie-Paragraphen aus. Dieser regelt, dass die Eltern zukünftig in einer landesweiten pandemischen Lage nur noch die Mahlzeiten bezahlen müssen, die ihre Kinder auch tatsächlich in Anspruch genommen haben“, erläutert die Stadträtin.
Das bedeutet, dass FABIDO aufgrund dieser Neuregelung Mindererträge im hohen sechs- oder siebenstelligen Bereich – je nach Dauer einer landesweiten Pandemie - zu verzeichnen haben wird.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.