Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

Wenn sich die rechnungsn zu Bergen auftürmen und die Schulden nicht mehr bezahlt werden können, hilft jetzt die erhöhte Pfändungsfreigrenze das Existenzminimum zu behalten. | Foto: MEV
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Ab dem 1. Juli 2013 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um gut 1,5 Prozent erhöht. Das macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.050 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.045,04 Euro geschützt.

„Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten automatisch und ohne Übergangsregelung und müssen sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden“, pocht die Verbraucherzentrale NRW darauf, den ohnehin am Existenzminimum wirtschaftenden Schuldnern die Erhöhung des ihnen zustehenden Einkommens umgehend einzuräumen.

Schuldenberater informieren am Montag

Um die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen nicht zu verpassen, informieren die Schuldner- und Insolvenzberaterinnen in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Dortmund in Sondersprechstunden zur Erhöhung der Freigrenzen und zum Pfändungsschutzkonto.
Als anerkannte gemeinnützige Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle können wir in der Zeit auch die entsprechenden Bescheinigungen zur Erhöhung des Grundfreibetrages für Inhaber eines P-Kontos kostenlos ausstellen, so die Voraussetzungen entsprechend belegt werden.

Vorab Belege erfagen

Welche Belege zur Bescheinigung zum Kontoschutz erforderlich sind, können/sollten Interessierte vorher in der Beratungsstelle erfragen unter Tel: 0231-141073.
Termin: am Montag, 15. Juli 2013, 9:30 – 13 Uhr ohne Terminvereinbarung am Gnadenort 3 bei der Verbraucherberatung.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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