Öffnungen und Lockerungen ab Donnerstag in Dortmund beim Inzidenzwert unter 100
Ende der Notbremse absehbar
Bleibt in Dortmund der Corona-Inzidenzwert stabil unter 100 ist stadtweit das Ende der „Notbremse“ in Sicht. Denn dann fallen ab Donnerstag, 27. Mai, die bundeseinheitlichen Einschränkungen aus dem Infektionsschutzgesetz weg und es gilt die Coronaschutz-Verordnung des Landes NRW. Die bevorstehenden Lockerungen und Öffnungen betreffen folgende Bereiche:
- Die Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens entfällt.
- Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen.
- Im öffentlichen Raum ist das Zusammentreffen von Personen des eigenen Hausstandes mit mehreren Personen aus einem andern Hausstand bis insgesamt maximal fünf Personen wieder zulässig. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Paare gelten – unabhängig von den Wohnverhältnissen – nur als ein Hausstand.
- Sofern ein Test Voraussetzung für die Nutzung eines Angebotes ist, darf dieser künftig 48 statt bisher 24 Stunden alt sein.
- Die Außengastronomie darf für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder öffnen. Gästen ist ein fester Sitzplatz oder Stehplatz an einer Theke oder einem Stehtisch zuzuweisen. Die Mindestabstände für das Zusammentreffen von Gruppen im öffentlichen Raum gelten auch hier. Die Kontaktdaten der Gäste müssen erfasst und vier Wochen lang für einen eventuellen notwendigen Zugriff des Gesundheitsamtes aufbewahrt werden. Die Erleichterung gilt auch für die beliebten gastronomischen Angebote auf dem Wochenmarkt.
- Unter besonderen Voraussetzungen, etwa im Rahmen von zulässigen Tagungen, darf auch eine gastronomische Versorgung der Teilnehmer*innen in Innenräumen erfolgen.
Erleichertungen beim Sport:
- Beim Sport gibt es Erleichterungen für alles, was unter freiem Himmel stattfindet: Der Kontaktsport auf Außensportanlagen ist nun möglich für beliebig viele Personen eines Hausstandes plus 1 weitere Person eines anderen Hausstandes und beliebig viele Kinder bis einschließlich 14 Jahre, 5 Personen aus zwei Hausständen plus beliebig viele Kinder bis 14 Jahre,
- Trainingsgruppen aus bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre plus 2 Übungsleiter. Einzelne Trainingsgruppen dürfen sich nicht vermischen. Die Testpflicht für Übungsleiter entfällt. Genesene und geimpfte Personen zählen in den oben genannten Rechnungen nicht mit.
- Der kontaktlose Sport auf Außensportanlagen ist möglich für 20 Personen ohne Altersbeschränkung einschließlich Übungsleiter. Auch hier zählen Genesene und Geimpfte nicht mit.
- Leistungs- und Berufssport sind weiterhin möglich.
- Die Hallenbäder bleiben für öffentliches Schwimmen weiter geschlossen. Ausgenommen sind der Schul- und Leistungssport sowie berufsbezogene Schwimmprüfungen. Schwimmunterricht für bis zu 5 Kinder ist ebenfalls erlaubt.
- Freibäder können fürs Sportschwimmen (im Verein) sowie Schwimmunterricht für bis zu 20 Kinder öffnen. Dabei gilt eine Begrenzung auf 12 Personen pro Bahn bei einem 25-Meter-Becken bzw. auf 24 Personen pro Bahn bei einem 50-Meter-Becken. Die Liegewiesen bleiben geschlossen. F
- Für die Dortmunder Freibäder gilt: Das Freibad Derne hat eine Öffnung angekündigt, das Freibad Stockheide bleibt in der Sommersaison 2021 per Ratsbeschluss geschlossen.
- Das Solebad Wischlingen öffnet erst bei einer Inzidenz unter 50.
- Über die Öffnung der Freibäder Volksbad, Hardenberg, Wellinghofen und Froschloch entscheidet der Betreiber Sportwelt Dortmund gGmbH. Die Liegewiesen dürfen noch nicht wieder genutzt werden.
- Zuschauer haben wieder Zutritt zu Sportanlagen unter freiem Himmel. Die Auslastung ist auf 20 Prozent der regulären Kapazität, höchstens aber 500 geimpfte, getestete oder genesene Personen begrenzt. Es herrscht Sitzplatzpflicht, die Kontaktdaten der Zuschauer müssen sitzplatzscharf erfasst werden. Eine Einschränkung gibt es für Wettbewerbe in länderübergreifenden Profiligen (z.B. der Ligabetrieb des BVB): hier dürfen Zuschauer*innen nicht zugelassen werden.
Konzerte wieder möglich
- Pünktlich zum Beginn der wärmeren Jahreszeit sind Konzerte und Aufführungen im Freien wieder möglich. Ähnlich wie beim Sport gilt auch hier eine Obergrenze von 500 geimpften, getesteten oder genesenen Zuschauern auf Sitzplätzen, deren Daten anhand des Sitzplans erfasst werden müssen.
- Museen, Kunstausstellungen und Gedenkstätten dürfen wieder für Besucher öffnen. Notwendig sind eine vorherige Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung sowie eine Begrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter.
Museen öffnen wieder
- Die städtischen Museen werden ab Dienstag, 1. Juni ihre Türen wieder öffnen. Dafür müssen die Besucher vorab ein Zeitfenster buchen (Infos/Tickets: www.dortmunder-museen.de).
- Geschlossen bleiben weiterhin das Kindermuseum Adlerturm sowie die Städtische Galerie Torhaus Rombergpark.
- Das Museum Ostwall im Dortmunder U wird voraussichtlich erst Mitte Juni mit der neuen Ausstellung „Timm Ulrichs – Willkommen im Museum Ostwall“ wieder öffnen.
Ohne Test wieder in den Zoo
- Zoobesucher benötigen keinen negativen Corona-Test mehr.
- Die begehbaren Gehege und Tierhäuser sind wieder für eine beschränkte Personenanzahl wieder geöffnet.
- Im Westfalenpark öffnet das Kindermuseum mondo mio! wieder.
- Das AGARD Naturschutzhaus und das Regenbogenhaus nehmen ihr Outdoor-Programm wieder auf.
- Im Park wird es für max. 500 Personen, die einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können, wieder Veranstaltungen geben.
Wechselunterricht bis zum 31.Mai
- Bis zum 31. Mai findet weiterhin Wechselunterricht statt.
- Sofern die Inzidenz stabil unter 100 bleibt, kehren ab dem 31. Mai alle Schulen in den Präsenzunterricht zurück, Masken- und Testpflicht gelten jedoch weiter.
- Die Ganztagsbetreuung kann dann ebenfalls ab dem 31. Mai wieder starten.
- Auch der Besuch außerschulischer Lernorte ist bei einem Schulbetrieb in vollständiger Präsenz wieder möglich.
- Schulmensen, Bistros und Kioske dürfen wieder öffnen.
- Der Sportunterricht kann ab 31. Mai und bei stabiler Inzidenz unter 100 wieder in vollem Umfang erteilt werden, allerdings im Freien.
- Nur zu Prüfungszwecken und bei schlechtem Wetter kann davon abgewichen werden. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Kitas betreuen 10 Stunden weniger
- Die Tagesbetreuung für Kinder läuft bereits seit dem 17. Mai und auch weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb.
- Das bedeutet, die Kinder werden in den Kitas weiterhin in getrennten Gruppen betreut, und die Betreuungszeit ist um zehn Stunden pro Woche reduziert.
- Die Jugendfreizeitstätten ermöglichen Kindern und Jugendlichen weiterhin Indoor-Angebote für höchstens fünf junge Menschen bis einschließlich 18 Jahre, Outdoor-Angebote für Gruppen von höchstens 20 jungen Menschen bis einschließlich 18 Jahre, digitale Angebote sowie Kreativangebote zum Mitnehmen.
- Im Keuning.haus hat der Kinder- und Jugendbereich bereits wieder mit Einschränkungen geöffnet. Mit Open-Air-Konzerten und Ausstellungen startet dort demnächst auch das Kulturprogramm wieder.
In Geschäften entfällt Terminbuchung
Für die bisher nicht privilegierten Bereiche des Einzelhandels (Bekleidungsgeschäfte, Schreibwarengeschäfte, Schuhgeschäfte etc.) aber auch für Reisebüros entfällt die Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung.
- Die Testpflicht bleibt, gilt aber nicht für Geimpfte und Genesene. Die Personenbegrenzung in den Geschäften wird von bisher einer Person pro 40 Quadratmeter auf eine Person pro 20 Quadratmeter gelockert.
- Für den Friseurbesuch, bei der Fußpflege und im Nagelstudio ist grundsätzlich kein vorheriger Test mehr erforderlich. Tests bzw. ein Impf-/ Genesenennachweis werden nur noch benötigt, wenn Kunden bei der Behandlung nicht/nicht dauerhaft eine Maske tragen.
- Klassische kosmetische Gesichtsbehandlungen sind weiterhin nur für Geimpfte, Getestete und Genesene möglich.
Seniorentreffs öffnen ab 31. Mai
- Das Wilhelm Hansmann Haus und die städtischen Seniorenbegegnungszentren werden ab dem 31. Mai wieder öffnen und coronakonforme Programme anbieten.
- Bei Beerdigungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 30. Hier gelten, ebenso wie bei standesamtlichen Trauungen, die o. g. Kontaktbeschränkungen, die Mindestabstände dürfen allerdings von nahen Angehörigen unterschritten werden, sofern die Kontaktnachverfolgung sichergestellt ist.
- Der sog. „Beerdigungskaffee“ ist noch nicht wieder möglich. In geschlossenen Räumen muss eine medizinische Maske getragen werden, im Freien ab 25 Personen eine Alltagsmaske.
- Es empfiehlt sich, beim jeweiligen Standesamt bzw. der Friedhofsverwaltung nachzufragen, ob im Rahmen des Hausrechts weitergehende Einschränkungen gelten.
Ausblick auf weitere Lockerungen
Weitere Lockerungen wird es erst geben, wenn die 7-Tages-Inzidenz nachhaltig unter 50 gefallen ist: Zusammenkünfte sind dann wieder mit max. zehn Personen aus drei Haushalten möglich, die Innengastronomie öffnet, die Liegewiesen der Freibäder dürfen genutzt werden und Sport in Innenräumen wird möglich.
Auch Zuschauer können dann wieder Innenräume von Sportstätten betreten. Theater, Kinos und Konzerthäuser öffnen für Getestete, Geimpfte und Genesene, im Handel entfällt die Testpflicht vollständig, Trödel- und Spezialmärkte sind unter Auflagen möglich, ebenso private Feiern mit 100 Gästen im Freien und 50 Gästen in geschlossenen Räumen.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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