Seit heute gelten in Dortmund neue Lockerungen / Ab Montag können alle wieder in die Schule gehen
Einkaufsbummel ohne Test

Endlich dürfen sich Dortmunder wieder im Biergarten und auf der Terrasse von Restaurants treffen, wenn sie negativ getestet, von Corona genesen oder dagegen vor mindestens 15 Tagen vollständig geimpft sind. Dank der gesunkenen Inzidenz fiel auch nachts die Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen.  | Foto: Archivfoto/ Schütze
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  • Endlich dürfen sich Dortmunder wieder im Biergarten und auf der Terrasse von Restaurants treffen, wenn sie negativ getestet, von Corona genesen oder dagegen vor mindestens 15 Tagen vollständig geimpft sind. Dank der gesunkenen Inzidenz fiel auch nachts die Ausgangssperre und Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich entfallen.
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Heute gelten in Dortmund mit der neuen Coronaschutzverordnung neue Lockerungen. Stadtweit lag der Inzidenz-Wert gestern bei 54,6. Ab sofort sind alle Personengruppen in der Priorisierungsgruppe 3 im Impffahrplan der Stadt freigeschaltet. Die Betroffenen können, je nach Impfstoffverfügbarkeit, Termine über die Arzt-Praxen erhalten.
Im öffentlichen Raum sind Treffen von Angehörigen aus zwei Haushalten wieder erlaubt. Kinder sowie Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Hausstand. Für den Einzelhandel entfällt die Terminbuchung, Datenerfassung und Testpflicht. Die Begrenzung in Geschäften wird auf eine Person pro 20 qm gelockert. Die Außengastronomie darf für Getestete, Geimpfte und Genesene wieder öffnen und erfasst Kontaktdaten.

Präsenzunterricht ab Montag

Sofern die Inzidenz stabil unter 100 bleibt, kehren ab dem 31. Mai alle Schulen in den Präsenzunterricht zurück, Masken- und Testpflicht gelten weiter. Die Ganztagsbetreuung kann ab dem 31. Mai wieder starten. Die städtischen Museen öffnen wieder ab Dienstag, 1. Juni. Näheres: www.dortmunder-museen.de.
Noch werden Kita-Kinder in getrennten Gruppen betreut, die Betreuungszeit ist um zehn Stunden pro Woche reduziert. Ab dem 7. Juni läuft wieder der uneingeschränkte Regelbetrieb. Bis zum 1 Juni ermittelt FABIDO, an welchen Kitas es zu einer eingeschränkten Betreuung aufgrund der Personal-Situation kommen könnte, um Eltern rechtzeitig zu informieren.

Konzerte und Aufführungen wieder möglich

Konzerte und Aufführungen sind im Freien und in geschlossenen Räumen wieder möglich. Draußen gilt eine Obergrenze von 500 und drinnen 250 geimpften, getesteten oder genesenen Zuschauern auf Sitzplätzen. Die Daten werden erfasst. Museen, Kunstausstellungen, Gedenkstätten und weitere Kultureinrichtungen dürfen wieder für Besucher öffnen mit Terminbuchung, Kontaktdatenerfassung sowie einer Begrenzung auf eine Person pro 20 Quadratmeter. Gastronomie in Innenräumen ist noch nicht zulässig. Außengastronomie ist erlaubt für Geimpfte, Genesene sowie Getestete.

Sport im Freien

Sport im Freien ist möglich zwischen Personen eines Hausstandes, Personen aus zwei Haushalten ohne Personenbegrenzung plus unbegrenzter Anzahl immunisierter Personen, zwischen Immunisierten ohne Begrenzung der Zahl und Hausstände, in Gruppen von max. 25 Personen im Alter bis 18 Jahren plus zwei Übungsleiter. Beim Sport von verschiedenen Gruppen auf einer Sportanlage ist ein Mindestabstand von 5 m einzuhalten. Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
Kontaktloser Sport im Freien ist in Gruppen von max. 25 Personen zulässig. Zuschauer auf Sportanlagen sind bis max. 100 Personen mit Negativtest, einfacher Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstandes zulässig. Bis max. 500 Personen auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen (Besetzung im Schachbrettmuster), mit Negativtest, besonderer Rückverfolgbarkeit und Einhaltung des Mindestabstandes.

Schwimmkurse in Hallenbädern

Hallenbäder sind für öffentliches Schwimmen nach wie vor geschlossen. Schul- und Leistungssport, berufsbezogene Schwimmprüfungen sowie Anfänger- und Kleinkinderschwimmausbildung mit max. 10 Kindern sind möglich. In Freibädern ist das Sportschwimmen mit Negativtest und bei Einhaltung der Mindestabstände möglich. Liegewiesen bleiben geschlossen. Anfänger- und Kleinkinderschwimmausbildung mit max. 25 Kindern sind möglich.

Für Zoobesuch kein Test mehr nötig

Im Zoo gilt weiterhin die Terminbuchung und einfache Rückverfolgbarkeit, jetzt ist kein Negativtest mehr nötig. Öffnung der begehbaren Gehege unter Einhaltung der Abstandsregeln, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Besucherbegrenzung. Öffnung der Tierhäuser: Bauernhof, Giraffenhaus Otterhaus unter Einhaltung der Abstandsregeln, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und Besucherbegrenzung. Öffnung der Außengastronomie im Zoo für Personen mit Negativtest, festen Sitzplätzen, einfacher Rückverfolgung, Einhaltung des Mindestabstandes.

Kindermuseum will öffnen

Im Westfalenpark kommt es zur Öffnung des Kindermuseum mondo mio! mit vorheriger Terminbuchung, einfacher Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Mindestabstände, Tragen einer medizinischen Maske und Besucherbeschränkung (max. 1 Person/20 qm). Ebenfalls geöffnet werden Outdoor-Angebote des AGARD Naturschutzhauses und des Regenbogenhauses mit vorheriger Terminbuchung, einfacher Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Mindestabstände. Veranstaltungen können durchgeführt werden, vorausgesetzt: max. 500 Personen mit Negativtest, besonderer Rückverfolgbarkeit, Einhaltung der Mindestabstände u. Sitzplatzbelegung im Schachbrettmuster.

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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