Ab 8. Februar muss in Bus und Bahn für eine Befreiung von der Masken-Pflicht ein Attest im Original gezeigt werden
DSW21: Maskenpflicht wird meist befolgt
Auf einen besseren Schutz vor der Ansteckung mit dem Coronavirus setzt das Land NRW mit der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Denn nachweislich schützen diese auch den Träger besser, als eine einfache Stoff-Maske. In Bussen und Bahnen von DSW21 hält die überwältigende Mehrheit der Fahrgäste die Maskenpflicht in Dortmund diszipliniert ein.
Und auch die neue Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird weitestgehend befolgt. DSW21 führt täglich Kontrollen auf unterschiedlichen Linien und an wechselnden Haltestellen durch und ergänzt dies durch gemeinsame Schwerpunktkontrollen mit Polizei und Ordnungsamt.
Gültigkeit der Maskenbefreiung wird geprüft
Fahrgäste, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, müssen ein ärztliches Zeugnis im Original mitführen und sich gegenüber Kontrolleuren ausweisen. „Wir haben vollstes Verständnis, wenn ein Fahrgast aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann“, sagt DSW21-Verkehrsvorstand Hubert Jung. „Umgekehrt bitten wir um Verständnis dafür, dass wir – schon aus Verantwortung für die Gesundheit aller Mitfahrenden – die Gültigkeit von Maskenbefreiungen prüfen müssen."
Ab 8. Februar Original-Attest zeigen
Ab 8. Februar gilt daher: Fahrgäste, die das ärztliche Zeugnis nicht im Original vorzeigen und sich nicht ausweisen können, müssen das Fahrzeug und die Haltestelle verlassen.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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