Dortmund: Corona-Regeln ab heute mit landesweiter Stufe 1 wieder verschärft
Drinnen wieder Maske tragen

Draußen ohne, drinnen mit: Nach den neuen Regeln der CoronaSchutzVerordnung, die ab heute wieder gelten, müssen Gäste in Restaurants wieder medizinische Masken tragen, es sei denn die sitzen oder stehen am Platz. Servicekräfte müssen ebenfalls wieder medizinische Masken tragen  sowie zweimal in der Woche einen bestätigten negativen Corona-Selbst-/Schnelltest nachweisen.  | Foto: Ralf Braun/ Archiv
  • Draußen ohne, drinnen mit: Nach den neuen Regeln der CoronaSchutzVerordnung, die ab heute wieder gelten, müssen Gäste in Restaurants wieder medizinische Masken tragen, es sei denn die sitzen oder stehen am Platz. Servicekräfte müssen ebenfalls wieder medizinische Masken tragen sowie zweimal in der Woche einen bestätigten negativen Corona-Selbst-/Schnelltest nachweisen.
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Vor drei Tagen lag der Corona-Inzidenzwert in Dortmund erstmals wieder über 10, heute liegt er bei 15.5. Die Tendenz ist steigend, auch landesweit. NRW liegt heute den 8. Tag hintereinander über der Inzidenz von 10 (gestern 16,2), daher erfolgt im Land heute wieder die Zuordnung zu der Inzidenzstufe 1 mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 10 und 35. Damit greifen automatisch wieder Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere mit überregionaler Bedeutung – auch in Dortmund, wo der Wert noch nicht so lange über 10 liegt. 

So gelten die Regeln für die Variante „Kommune (Stadt Dortmund) Inzidenzstufe 0 / Land NRW Inzidenzstufe 1“. Laut Stadt sind die Regeln der CoronaSchVO hierzu sind allerdings nicht in allen Punkten eindeutig. Bis gestern blieben die Anfragen der Stadt Dortmund an das Ministerium in Düsseldorf noch unbeantwortet, von daher seien die neuen Regeln bis zur abschließenden Klärung durch das Land NRW daher nur vorläufig. Die wesentlichen Änderungen im Überblick auf der Basis der CoronaSchutz-Verordnung, die in Kraft ist:

Masken:

  • Maskenpflicht in Innenräumen.

Bildung:

  • Für außerschulische Bildungsangebote, an denen mehr als 500 Personen teilnehmen, gelten wieder die Regeln der Inzidenzstufen 1, für Angebote unter 500 Personen die Vorgaben der kommunalen Inzidenz 0 ist.

Kultur:

  • Für Kulturveranstaltungen, an denen mehr als 500 Personen und unter 5.000 Personen teilnehmen, gelten wieder die Regeln der Inzidenzstufen 1. 
  • Welche Regelungen der Inzidenz 1 gelten (nur Kommune oder Kommune + Land) wird derzeit mit dem MAGS abgestimmt.
  • Für Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen gelten die Regelungen der Inzidenz 0.
  • Für Veranstaltungen über 5.000 Personen ist ein Hygienekonzept erforderlich, das Negativtestnachweise enthält.
  • Musikfeste, Festivals etc. sind frühestens ab dem 27. August zulässig,

Sport:

  • Für Sportveranstaltungen, an denen mehr als 500 Personen und unter 5.000 Personen teilnehmen, gelten wieder die Regeln der Inzidenzstufen 1.
  • Die Regelungslücke mehr als 1.000 bis zu 5.0000 Zuschauende wird mit dem Ministerium NRW geklärt.
  • Für Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen gelten die Regelungen der Inzidenz 0.
  • Für Veranstaltungen über 5.000 Personen ist ein Hygienekonzept erforderlich, das Negativtestnachweise enthält.
  • Sportfeste sind frühestens ab dem 27.August zulässig.

Freizeit- und Vergnügungsstätten:

  • Clubs und Diskotheken dürfen im Innenbereich nicht vor dem 27. August öffnen (sofern die Landesinzidenz dann noch bei 1 ist).
  • Für alle Freizeit- und Vergnügungsstätten, gelten die Regeln aus der Inzidenz 1, sofern mehr als 500 Personen (einschließlich Immunisierter) an einer Veranstaltung teilnehmen oder mehr als 2.000 Personen (einschließlich Immunisierter) täglich eine Einrichtung besuchen.

Handel:

  • Es gelten insgesamt wieder die Regeln aus der Inzidenz 1: Allgemeine Hygieneanforderungen und Abstandsregeln, medizinische Masken sind in geschlossenen Räumen verpflichtend. Maximal ein*e Kund*in pro 10 Quadratmeter, auch oberhalb von 800 qm Verkaufsfläche).

Dienstleistungen:

  • Bei körpernahen Dienstleistungen besteht eine Maskenpflicht. Wie diese sich darstellt, wird derzeit mit dem Ministerium geklärt, da zwei Vorschriften (§§ 5 und 17) unterschiedliche Anforderungen festlegen.

Gastronomie:

  • Es gelten insgesamt wieder die Regelungen der Inzidenzstufen 1: 
  • Zuweisung eines Sitzplatzes oder eines Stehplatzes an Theken oder Stehtischen
  • Mindestabstände sind sowohl zwischen Sitzplätzen am selben oder unterschiedlichen Tischen als auch zwischen Stehplätzen (zwischen Personen, die den Kontaktbeschränkungen unterliegen) zu wahren, sofern nicht in gut durchlüfteten Räumen oder in Räumen mit einer der Raumgröße angepassten Luftfilteranlage (Nachweis erforderlich) eine bauliche Abtrennung vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren verhindert. 
  • Für Gäste: medizinische Maske im Innenbereich (außer am Sitz-/Stehplatz) vorgeschrieben
  • Für Personal mit Kundenkontakt: medizinische Maske (innen und außen) sowie zweimal in der Woche die Teilnahme an einem bestätigten Selbst-/Schnell- oder Negativtest verpflichtend.

Volksfeste/ Kirmes:

  • Erst ab dem 27. August zulässig: Max. 1.000 Geimpfte, Genesene, Getestete, genehmigtes Infektionsschutz- und Hygienekonzept erforderlich
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden sind ab dem 27. August zulässig, wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt.
  • Erleichternde Regelungen für frei zugängliche Veranstaltungen, in denen keine Zugangskontrolle erfolgt, entfallen.
  • Sobald die Regeln abschließend mit dem Land geklärt werden konnten, werden die FAQs angepasst und auf die Homepage der Stadt Dortmund gestellt – als PDF-Datei zum Download.

Wichtig: 

  • In Dortmund lag der Inzidenzwert am Freitag, 23. Juli, bei 12,9. Dies war der erste Tag mit einem Inzidenzwert über 10. Sollte in Dortmunder der Inzidenz-Wert an 8 aufeinanderfolgenden Tagen über der Inzidenz von 10 bleiben, erfolgt zum übernächsten Tag die Zuordnung zur kommunalen Inzidenzstufe 1. Dann verschärfen sich die Regeln erneut.
Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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