Der Winter kann kommen!

Klaus Niesmann (li.) und Rolf Langensiepen stellen am EDG-Betriebshof neue umrüstbare Fahrzeuge vor, die das ganze Jahr über variabel eingesetzt werden können. | Foto: Schmitz
  • Klaus Niesmann (li.) und Rolf Langensiepen stellen am EDG-Betriebshof neue umrüstbare Fahrzeuge vor, die das ganze Jahr über variabel eingesetzt werden können.
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Schneeberge an den Straßenrändern - das war der letzte Winter. Die extremen Wintereinbrüche der letzten beiden Jahre waren Anlass, das komplette Winterdienstnetz im Hinblick auf sinnvolle Veränderungen zu untersuchen.
Die Straßen Dortmunds sind in die Winterdienststufen I, II und III eingeteilt. 649 km Nebenstrecke der Winterdienststufe III bleiben aus ökologischen Gründen ungestreut.
Hierzu zählen etwa Sackgassen, Stichstraßen, Straßen ohne Durchgangsverkehr und ohne öffentlichen Personennahverkehr. Geräumt bzw. gestreut werden 1086 km Straßen der Winterdienststufe I und II sowie über 3600 Überwege.
Das Ergebnis der Analyse führte dazu, dass 25 km Straßen der Winterdienststufe III in das Winterdienstnetz der Winterdienststufen I und II zugeordnet werden. Darüber hinaus werden Anpassungen zwischen dem Winterdienststreckennetz und dem ÖPNVStreckennetz vorgenommen, um sämtliche Straßen mit Busverkehr im regulären Winterdienst der Stufe I oder II zu erfassen. So werden zukünftig fünf Kilometer von der Winterdienststufe II nach I und acht Kilometer von Stufe III nach II höher gestuft.
Dabei bleibt der Grundsatz der Winterdiensteinsätze der EDG „soviel wie nötig, so wenig wie möglich“ erhalten. Zum Schutz unter anderem des Straßenbegleitgrüns erfolgt ein sparsamer, umweltfreundlicher Einsatz von Salz oder Salzsole.
Durch eine computergesteuerte Salzstreuung kann die sparsame Dosierung den jeweiligen Witterungs- und Straßenverhältnissen angepasst werden.

Fahrzeugkosten halbieren

Darüber hinaus werden als Maßnahme der Verkehrssicherung bei ähnlichen Schneelagen wie im vergangenen Winter bei der Räumung der Nebenstraßen Kleinfahrzeuge eingesetzt.
Um die Kosten für Straßenreinigung und Winterdienst möglichst gering zu halten und damit den Gebührenzahler vor höheren Gebühren zu schützen, passt die EDG die notwendige Mitarbeiterzahl und die Fahrzeugausstattung dem auf das ganze Jahr bezogene Reinigungsaufwand – nicht jedoch Spitzenzeiten wie Winterdienst oder Laubzeit – an.
Mehr als 200 Mitarbeiter der Straßenreinigung werden im Winterdienst eingesetzt. Durch den Einsatz von Multifunktionsfahrzeugen kann die EDG ihre Fahrzeugkosten halbieren. Die Räum- und Streufahrzeuge können durch Umrüstung sowohl für die Reinigung als auch für den Winterdienst eingesetzt werden.
Insgesamt können durch diese optimale Nutzung von Fahrzeugen bis zu 40 Räum- und Streufahrzeuge und 27 Kolonnen-LKW mobilisiert werden.
Grundsätzlich hat aus Gründen der Verkehrssicherheit der Winterdienst Vorrang vor der Straßenreinigung. Im Falle eines erhöhten Arbeitsanfalls im Winterdienst wird die Straßenreinigung daher auf eine punktuelle Reinigung mit der Beseitigung grober Verunreinigung zur Verkehrssicherung eingeschränkt. Zudem kann es zu einer Einschränkung der maschinellen Reinigung kommen, wenn aufgrund niedriger Temperaturen die wassergeführten Kehrmaschinen nicht eingesetzt werden können.
In der aktuellen Straßenreinigungssatzung ist eindeutig geregelt, wer in welchen Bereichen für den Winterdienst zuständig ist.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Fahrbahn und Gehweg. Die EDG kümmert sich um die Fahrbahn der Straßen inklusive der auf ihnen befindlichen Überwege, die Winterwartung auf Gehwegen ist auf die Anlieger übertragen, auf deren Straßenseite der Gehweg liegt. Zuständig sind also die Haus- und Grundstückseigentümer. Die Erfüllung der Räum- und Streupflicht ist dabei häufig durch den Mietvertrag auf die Mieter vor Ort übertragen.
Aus ökologischen Gründen ist auf Gehwegen und fußläufigen Stich- und Verbindungswegen nur der Einsatz von abstumpfenden Mitteln erlaubt.
Auftauende Stoffe dürfen nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Das gilt, wenn bei Eisglätte oder Gehwegen mit starkem Gefälle durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann.
Die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Glätte beginnt spätestens um 7 Uhr und endet um 20 Uhr.
Im Winter 2009/2010 waren 69 Einsatztage, im Winter 2010/2011 54 Einsatztage zu verzeichnen. Damit lag die Zahl der Einsatztage über dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre (49 Tage). Dies gilt auch für den Verbrauch an Streumitteln. So wurden im vorletzten Winter 3.588 t Salz verbraucht, im letzten Winter 3300 t (Durchschnitt der letzten zehn Jahre: 2200 t).

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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