Der neue Mietspiegel ist da
Seit dem 1. Januar gibt es einen neuen Dortmunder Mietspiegel für frei finanzierte Mietwohnungen. Er gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren, also bis zum 31. Dezember 2014. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss ein qualifizierter Mietspiegel spätestens nach zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden. Die Anpassung ist zulässig über eine Fortschreibung der Mieten mittels Verbraucherpreisindex oder über eine (erneute) Eigentümerbefragung.
Der Arbeitskreis Mietspiegel hat sich aufgrund der gemeinsamen Marktbeobachtung dafür entschieden, diejenigen Eigentümer, die sich an der Hauptbefragung 2010 beteiligt haben, erneut zu befragen.
Wohnungsunternehmen befragt
Im Arbeitskreis Mietspiegel haben sich seit 1987 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen, des Haus & Grund Dortmund e.V., des Mietervereines Dortmund und Umgebung e.V., des DMB Deutschen Mieterbundes Dortmund Mieter und Pächter e.V., des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Dortmund und des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Dortmund zusammengeschlossen.
Eine Fortschreibung des Mietspiegels über die Veränderung des Verbraucherpreisindexes bot sich nicht an, da der Verbraucherpreisindex seit langem durch den Einfluss der Energiekosten und der Benzinpreise beeinflusst wird. Bei einer Fortschreibung über den Index würden gerade die Mieter belastet, die in den überwiegenden Fällen die Energiekosten neben der Grundmiete separat als Betriebskosten zahlen.
Da es sich um eine Nacherhebung handelt, kommt es bei der Anwendung des Mietspiegels nicht zu Veränderungen in der bisherigen Systematik. Sämtliche Beschreibungen und Einteilungen des bisherigen Mietspiegels wie Baualters-, Modernisierungs- und Ausstattungsklasse sowie die Zuschläge und Abschläge bei der Wohnungsgröße und der Wohnumfeldqualität wurden beibehalten.
Moderate Erhöhung
Die Auswertung der Daten zeigt eine moderate Erhöhung der Grundmieten auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt. Es wurde festgestellt, dass in älteren Wohngebäuden bis zur Baualtersklasse 1969 Mietsteigerungen in Höhe von 2,01 Prozent und in den jüngeren Wohngebäuden ab Baualtersklasse 1970 um 1,23 Prozent am Wohnungsmarkt durchgesetzt werden konnten.
Interessant ist auch, dass in den vergangenen zwei Jahren in rund einem Viertel der Wohnungen Wohnwert verbessernde Maßnahmen durchgeführt wurden. Mieterhöhungen aufgrund solcher Veränderungen wurden bei der Berechnung der Mietsteigerungen herausgerechnet und fließen nur durch veränderte Ausstattungs- und Modernisierungsmerkmale in die Mietspiegeltabelle ein.
Da die Fortschreibung von den beteiligten Interessenverbänden anerkannt wurde, ist der Dortmunder Mietspiegel weiterhin ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558d BGB.
Der Mietspiegel wurde am 4. Januar 2013 in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht. Sonderdrucke sind ab sofort beim Amt für Wohnungswesen, Südwall 2-4, Zimmer A 536, erhältlich oder können unter Tel: 0231- 502 26 45, 502 26 47 und 502 97 22 angefordert werden. Der Mietspiegel ist auch im Internet unter Dortmundwww.dortmund.de über den Menüpunkt „Leben in Dortmund/ Planen, Bauen Wohnen/ Amt für Wohnungswesen“ abrufbar.
Auch die an der Erstellung des Mietspiegels beteiligten Verbände geben Sonderdrucke heraus.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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