Seit dem 1. Dezember:
Bundesweit nutzbares „Deutschlandticket Sozial“ für Menschen in NRW mit wenig Kohle
Trotz gewisser Vorbehalte betrachten wir es als unsere Pflicht, über das neue Angebot zu informieren.*
Seit dem 1. Dezember gibt es in NRW für Geringverdiener und Menschen ohne eigenes Einkommen eine preisreduzierte Version des Deutschlandtickets, mit dem man überall in der Republik die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen kann, Fernverkehr ausgenommen. Das Ticket kostet 39 Euro im Monat und ist damit 10 € günstiger als die Standardvariante (Wieso InhaberInnen eines Jobtickets einen noch größeren Rabatt bekommen, bei gleichem Leistungsumfang, bleibt allerdings das Geheimnis von Landesregierung und NRW-Verkehrsverbünden).
Wer genau ist berechtigt?
Geringverdiener und Rentner im Wohngeldbezug, Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II (Bürgergeld), Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nach SGB XII, von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII, von Leistungen nach dem AsylbLG sowie von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Berechtigt sind selbstverständlich auch Menschen, die ihr geringes Einkommen mit gesetzlichen Sozialleistungen aufstocken (müssen) - sogenannte Aufstocker. Laut Landesregierung erfüllen rund 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger in NRW eine dieser Voraussetzungen.
Voraussetzung: ein Berechtigungsnachweis (Trägerkarte)
Für den Kauf eines solchen Tickets braucht man zunächst einen Berechtigungsnachweis, den das örtliche Sozialamt bzw. Jobcenter ausstellt. Mit diesem Nachweis geht man dann zu einer der Verkaufsstellen des örtlichen Verkehrsunternehmens.
Achtung: In Dortmund ist das Sozialamt auch die zuständige Anlaufstelle für Wohngeldbezieher. Anträge für den Berechtigungsausweis können dort auch online gestellt werden. Empfänger*innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld) wenden sich an ihr zuständiges Jobcenter.
Die weiteren Konditionen
Das "Deutschlandticket Sozial" ist - wie die Standardversion - nur in Abo-Form erhältlich. Dafür hat der digitalversessene Bundesminister Wissing gesorgt. Immerhin kommt man aus dem Abo recht schnell wieder heraus (monatlich kündbar, keine Kündigungsgebühr). Wer also absehen kann, dass er/sie das Ticket im nächsten Monat nicht braucht, sollte das Abo rechtzeitig im laufenden Monat kündigen.
Die Dortmunder Stadtwerke DSW21 haben sich zudem darum bemüht, auch für Berechtigte, die über kein Girokonto verfügen, einen Zahlungsweg offen zu halten. Das ist löblich und funktioniert über eine Bargeldzahlung an ausgewählten Ticketautomaten, wobei zunächst ein vorher zugesandter QR-Code einzulesen ist. Eine Zusammenstellung der Automaten, an denen eine solche Bareinzahlung möglich ist, ist auf der DSW-Webseite unter der Überschrift FAQ (Fragen und Antworten) zu finden.
Im übrigen gelten die gleichen Konditionen wie bei der Standardversion des Deutschlandtickets, also keine Übertragbarkeit, keine Personenmitnahme, keine Fahrradmitnahme mit eingeschlossen, usw.
Neben diesem Ticketangebot gibt es auch weiterhin das VRR- Sozialticket, das jedoch künftig kaum noch nachgefragt werden dürfte, weil es von den Leistungen her gegenüber dem neuen Angebot „Deutschlandticket Sozial“ total abfällt und ab kommenden Jahr selbst in der Abo-Version mit 39,60 € teurer sein wird als das neue Ticket. Was es hingegen weiterhin dringend bräuchte, wären rabattierte Einfach- oder Mehrfachtickets für Leute, die den ÖPNV nicht ganz so häufig nutzen (z.B. weil das entsprechende ÖPNV-Angebot in ihrer Gegend fehlt), und für die sich daher eine Investition von monatlich 39 Euro schlicht nicht lohnt.
Heiko Holtgrave, Sozialforum Dortmund
* Zu den Vorbehalten siehe die gemeinsame Stellungnahme der Sozialticket-Initiativen in NRW hier.
Autor:Heiko Holtgrave aus Dortmund-City |
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