Bescheinigung für die Steuer

Zum 31. Mai eines Jahres sind viele Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Auch wenn der Großteil der Rentnerhaushalte derzeit steuerfrei bleibt, so entbindet das die allermeisten nicht davon, zu diesem Stichtag ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt zu erklären.
Damit das Finanzamt die Steuern korrekt ermitteln kann, müssen die verschiedenen Anlagen zur Einkommensteuererklärung sorgfältig ausgefüllt werden. Doch das ist für die teilweise hochbetagten Betroffenen nicht immer leicht.

Deshalb hilft die Deutsche Rentenversicherung mit einem besonderen Service: Die Bescheinigung der steuerlich relevanten Beträge enthält zusätzlich den Hinweis, welche Zeile der entsprechenden Vordrucke ausgefüllt werden muss. Damit reduziert sich die Gefahr, dass fehlerhafte Eintragungen zu einer fehlerhaften Besteuerung führen.

Die Bescheinigung kann ganz einfach mit der individuellen Versicherungsnummer unter der kostenlosen Service-Nummer  0800 1000 48011 angefordert werden und kommt dann per Post nach Hause.

Falls bereits für zurückliegende Jahre eine entsprechende Mitteilung der Rentenversicherung ausgestellt wurde, dürfte sie in diesem Jahr bereits versandt worden sein. Ist diese nicht auffindbar oder wurde sie aus anderen Gründen nicht zugestellt, kann sie unter der Service-Nummer erneut angefordert werden.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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