JobCenter Dortmund erleichtert Anträge für Leistungen der Grundsicherung
Bei Grundsicherung entfällt Prüfung des Vermögens
Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass kurzfristig vorübergehend der Antrag auf Grundsicherung vereinfacht werden soll. Dies betrifft angesichts der Corona-Krise auch in Dortmund die Beantragung von Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch SGB II ( ALG II ). Und auch viele Dortmunder: Der Antrag für Geldleistungen wird vereinfacht. Geplant ist eine befristete Neuregelungen zu Anrechnung von Vermögen sowie eine befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten. Für alle Neuanträge ist vorübergehend ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung möglich. Die neuen Regeln sollen in den nächsten Wochen in Kraft treten.
Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.Die Bundesagentur hat eine Sonderseite mit allen wichtigen Informationen und mit den neuen Regelungen zusammengestellt unter Arbeitsagentur Hier können auch direkt die erforderlichen Anträge abgerufen werden.
Sonder-Hotline für Selbständige
"In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet", informiert das Dortmunder JobCenter. Nach aktuellem, vorläufigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten in der Regel darauf verzichtet werden:
- das vorhandene Vermögen zu prüfen.
- Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden.
- Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung.
Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung
- Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können.
- Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen.
- Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat. Der Betrag, den Sie erhalten können variiert, je nachdem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
- Die Jobcenter sichern den persönlichen Lebensunterhalt. Anfallende Betriebskosten – etwa Mietkosten für Büros oder Gehälter von Beschäftigten – dürfen von den Jobcentern nicht übernommen werden.
- Dafür kann es aber Kredite oder Zuschüsse geben.
Dazu informiert das Bundeswirtschaftministerium und das Bundesfinanzministerium.
Insofern Selbstständige einen oder mehrere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen, kann für diese Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragt werden. Informationen dazu gibt es
unter Kurzarbeitergeld.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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