Corona-Schnelltest ab Montag selbst bezahlen: Kostenloses Angebot endet am 11. Oktober
Ausnahmen für Kinder, Jugendliche und Schwangere

Corona-Schnelltests sind für Schüler in den bestehenden Testzentren weiterhin kostenlos. Wichtig: In den Herbstferien gelten für Schüler, die an Veranstaltungen oder Ferienangeboten in Dortmund teilnehmen möchten, andere Bedingungen als zu Schulzeiten: Nach einer Vorgabe des Landes NRW müssen sie nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder vor max. 48 Stunden negativ getestet wurden.  | Foto: MDK
  • Corona-Schnelltests sind für Schüler in den bestehenden Testzentren weiterhin kostenlos. Wichtig: In den Herbstferien gelten für Schüler, die an Veranstaltungen oder Ferienangeboten in Dortmund teilnehmen möchten, andere Bedingungen als zu Schulzeiten: Nach einer Vorgabe des Landes NRW müssen sie nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder vor max. 48 Stunden negativ getestet wurden.
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Neue Regeln gelten ab Montag bei den Corona-Schnelltests. Dann können sich nur noch bestimmte Personengruppen kostenlos testen lassen, informiert die Verbraucherberatung. Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Coronatests auch in Dortmund nicht länger vom Staat getragen.

Das kostenlose Testangebot endet am 11. Oktober 2021. "Menschen ohne coronaspezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest", sagt Rafael Lech von der Beratungsstelle Dortmund.
Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:

  •  Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten
  •  Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel)
  • Menschen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

·Übergangsfrist für Jüngere und Schwangere
Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Nachweis für kostenlosen Test 

Wer nach dem Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen.
Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Tipp: Preise vergleichen

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. "Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen", so der Tipp der Verbraucherberater, "Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein."
Weitere Informationen zu Corona-Schnelltests bietet die Verbraucherzentrale NRW online unter:
Corona-Schnelltests

Autor:

Antje Geiß aus Dortmund-City

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