Verbraucherzentrale rät zur Kontrolle
Augen auf bei der Energierechnung
Viele Strom- und Gasversorger haben die Preise bereits angehoben oder Erhöhungen zum Jahreswechsel angekündigt. Oft werden in diesen Wochen auch Jahresrechnungen verschickt. „Die Dynamik bei den Energiepreisen in den vergangenen Wochen war enorm, insbesondere bei Gas und die Beschaffungspreise sind weiterhin hoch“, sagt Kerstin Ramsauer, Umweltberaterin der Dortmunder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW.
„Die Kontrolle von Informationsschreiben und der Jahresrechnung ist deshalb wichtig. Denn haben Verbraucher Preiserhöhungsschreiben erhalten, können sie in der Regel von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich einen günstigeren Anbieter suchen. Der Wechsel in den Grundversorgungstarif des örtlichen Energieversorgers kann in manchen Kommunen beispielsweise eine preisgünstige Übergangslösung sein.“
Genau hinsehen
Was bei der Prüfung der Rechnung laut Verbraucherzentrale zu beachten ist: Grundpreis und Preis pro Kilowattstunde müssen mit der Vertragsbestätigung oder der jüngsten Mitteilung einer Preisänderung übereinstimmen. Falls andere Preise in der Rechnung stehen, muss der Anbieter nachweisen, dass sie eine Preisänderungsmitteilung erhalten haben. Eine alleinige Hinterlegung im Online-Portal reicht nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW nicht aus. Die Preisänderung sei dann unwirksam.·Geprüft werden sollte, ob die neuen Abschläge realistisch sind. Diese Werte erhält man so: Zunächst die Zahl der Kilowattstunden auf der Jahresrechnung mit dem aktuellen Preis pro Kilowattstunde multiplizieren. Dann den sogenannten Grundpreis für das ganze Jahr addieren und diese Summe durch zwölf teilen. Ob der Bonus, der evt beim Anbieterwechsel versprochen wurde richtig ausbezahlt wurde, sollten Verbraucher auch prüfen. Ansonsten sollte beim Versorger nachgehakt werden.
Fehler beanstanden
In Rechnungen gehören z.B. Angaben über Anfangs- und Endzählerstand, Preis, bei Verbrauchsschätzung warum und wie geschätzt wurde. Verbraucher*innen sollten die Rechnung bezahlen, aber beim Anbieter beanstanden, etwa per Einschreiben, den Fehler benennen und zur Korrektur auffordern. Zusätzlich sollte schriftlich erklärt werden, dass der aus eigener Sicht zu hohe Anteil des geforderten Betrags nur unter Vorbehalt gezahlt wird. So können sie das zu viel gezahlte Geld später zurück verlangen, wenn sich der Fehler bestätigt. Eine Einzelfallberatung kann in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erfolgen. Weitere Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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