Anmeldung für I-Dötzchen
In der Woche vom 5. bis 9. November finden die Anmeldungen der Schulanfänger zum Schuljahr 2013/2014 in 89 Grundschulen statt.
Eltern können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht aber nur für die nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schülerfahrtkosten-Übernahme ist nur der Weg zur nächstgelegenen Schule maßgebend. Schülerfahrtkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.
Die Schulverwaltung erwartet zum neuen Schuljahr rund 4640 Schulanfänger. Für das Schuljahr 2013/14 gilt: Alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2007 geboren wurden, werden schulpflichtig.
Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten können auch die Kinder, die nach dem 30. September 2007 geboren wurden, vorzeitig eingeschult werden, wenn sie „schulfähig“ sind. Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.
Fragen in diesem Zusammenhang können Erziehungsberechtigte in der Anmeldewoche in einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären.
Die Schule führt im Rahmen der Anmeldung ein Schulspiel durch, um die Fähigkeiten des Kindes festzustellen. Auf Wunsch können Erziehungsberechtigte Anmeldetermine mit den Grundschulen vereinbaren. Fragen zur Einschulung beantworten die Schulleitungen der Grundschulen telefonisch oder in einem Beratungsgespräch.
Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es beim Schulverwaltungsamt unter 502 56 21.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.